Kommunale Eingliederungsleistungen beantragen
Wenn Sie Bürgergeld beziehen und aufgrund Ihrer persönlichen Lebenssituation Schwierigkeiten haben, eine Arbeit zu finden, kann das Jobcenter Sie durch Beratungs- und Betreuungsleistungen unterstützen.
Beschreibung
Wenn Sie Bürgergeld beziehen, können Sie sogenannte kommunale Eingliederungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen Ihnen dabei helfen, wieder zu arbeiten.
Ihr zuständiges Jobcenter kann Sie unterstützen durch
- Schuldnerberatung,
- psychosoziale Betreuung oder
- Suchtberatung.
Bei der Schuldnerberatung bekommen Sie Hilfe bei der Ordnung Ihrer finanziellen Verhältnisse sowie bei der Tilgung Ihrer Schulden, um die Bedingungen für Ihre berufliche Eingliederung zu verbessern.
Die psychosoziale Betreuung ist möglich, wenn Sie bei seelischen Problemen oder Krisensituationen Unterstützung benötigen, damit Sie wieder arbeiten können.
Die Suchtberatung bietet Ihnen unabhängig von der Art oder Schwere der Sucht eine Unterstützung an. Sie werden beraten über
- Suchtgefährdungen,
- Suchtmittel oder
- Abhängigkeit.
Außerdem können Sie bei der Vermittlung zu weiterführenden Hilfsangeboten unterstützt werden.
Wenn Sie wegen der Betreuung von Angehörigen nicht arbeiten können, kann Sie das Jobcenter unterstützen, beispielsweise bei
- der häuslichen Pflege von Angehörigen, oder
- der Betreuung von
- minderjährigen Kindern oder
- Kindern mit Behinderungen
Bei der Betreuung von Kindern oder der häuslichen Pflege von Angehörigen kann Ihr zuständiges Jobcenter eine Unterstützung durch Dritte organisieren, sodass Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Beachten Sie, dass Sie die Leistungen bei dem Jobcenter beantragen müssen, bevor die Kosten für die Kinderbetreuung oder häusliche Pflege von Angehörigen entstehen. Eine nachträgliche Beantragung ist nicht möglich.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf kommunale Eingliederungsleistungen haben. Ob und in welchem Maße Sie eine Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr zuständiges Jobcenter.
Zuständigkeit
An das örtliche Jobcenter
Ansprechpartner
Für Lehrte wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
- Sie müssen Bürgergeld beziehen.
- Sie benötigen entweder
- Schuldnerberatung,
- psychosoziale Beratung oder
- Suchtberatung
- oder nachweislich Unterstützung bei
- der Betreuung von minderjährigen Kindern,
- Kindern mit Behinderung oder
- bei der häuslichen Pflege von Angehörigen.
- Sie benötigen diese kommunale Leistung, um wieder arbeiten zu können.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie kommunale Eingliederungsleistungen persönlich beantragen wollen:
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Ansprechperson im Jobcenter
- Besprechen Sie, ob eine kommunale Eingliederungsleistung möglich ist und welche Unterstützungsleistungen Ihnen angeboten werden können.
- Sind kommunale Eingliederungsleistungen möglich, bespricht Ihre Ansprechperson mit Ihnen, wie das weitere Verfahren aussieht.
- Von der Ansprechperson erhalten Sie die entsprechenden Unterlagen.
- Falls erforderlich, füllen Sie die Unterlagen aus. Fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen an Ihr zuständiges Jobcenter zurück.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Fristen
Sie können die Leistungen erst in Anspruch nehmen, wenn Ihnen in einem Bescheid bestätigt wird, dass die Kosten übernommen werden.
Gegen einen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
- Informationen zur Beratung, Vermittlung und Eingliederungsleistungen auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Informationen zu Kommunalen Eingliederungsleistungen auf der Sozialplattform des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.03.2024
Stichwörter
Schuldnerberatung, Betreuung Kinder, psychosoziale Betreuung, Psychische Erkrankung, Suchtberatung, Drogen, Schulden, Depressionen, Tod Angehöriger, Suchtgefährdung, Spielsucht, Pflege Angehöriger, Alkoholsucht, Sucht, Arbeit, Essstörung, Suchterkrankung, Unterstützung, berufliche Eingliederung, Beratung, Kinderbetreuung, Erwerbstätigkeit, Insolvenzberatung, Verschuldung