Sonstige Annexleistungen Übernahme

    Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

    Beschreibung

    Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

    Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

    Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

    • Klassenfahrten
    • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

    Zuständigkeit

    Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

    Ansprechpartner

    Gemeinde Ostercappeln

    Adresse

    Hausanschrift

    Gildebrede 1

    49179 Ostercappeln

    Öffnungszeiten

    Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung getroffen werden sollte.

    Kontakt

    Fax: 05473 9202-88

    Telefon Festnetz: 05473 9202

    E-Mail: info@ostercappeln.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Einmalige Beihilfe, Jugendamt, Pflegekinder, Zuschüsse

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English