Sonstige Annexleistungen Übernahme

    Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

    Beschreibung

    Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

    Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

    Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

    • Klassenfahrten
    • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

    Zuständigkeit

    Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

    Ansprechpartner

    Amt für Kinder, Jugend und Familie

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergmannstraße 37

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Fax: 0491 926-1753

    Telefon Festnetz: 0800 51-12345(Die Zentrale Rufnummer ist von Mo - Fr: 08:30 - 12:30 Uhr und Mo - Do 14:00 - 15:30 Uhr zu erreichen)

    E-Mail: unterhaltsstelle@lkleer.de

    E-Mail: wjh@lkleer.de

    E-Mail: asd@lkleer.de

    E-Mail: kijufoe@lkleer.de

    E-Mail: jgh@lkleer.de

    E-Mail: pkd@lkleer.de

    E-Mail: vormundschaften@lkleer.de

    E-Mail: unterhaltsvorschuss@lkleer.de

    E-Mail: beistandschaften@lkleer.de

    E-Mail: egh@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Einmalige Beihilfe, Pflegekinder, Jugendamt, Zuschüsse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de