Sonstige Annexleistungen Übernahme

    Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

    Beschreibung

    Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

    Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

    Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

    • Klassenfahrten
    • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

    Zuständigkeit

    Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

    Ansprechpartner

    Landkreis Peine - vertreten durch den Landrat Henning Heiß - Fachdienst Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 1

    31224 Peine

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5171 4012345

    Fax: +49 5171 4017713

    E-Mail: jugendamt@landkreis-peine.de

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Einmalige Beihilfe, Pflegekinder, Jugendamt, Zuschüsse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de