Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen
Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.
Beschreibung
Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt.
Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden.
Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu:
- Klassenfahrten
- Urlaubs- und Ferienmaßnahmen
Zuständigkeit
Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst
Ansprechpartner
Fachdienst Jugendamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5171 4012257
Telefon Festnetz: +49 5171 4012207
Fax: +49 5171 4017713
E-Mail: jugendamt@landkreis-peine.de
Voraussetzungen
Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.03.2024
Stichwörter
Jugendamt, Zuschüsse, Einmalige Beihilfe, Pflegekinder