Sonstige Annexleistungen Übernahme

    Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen

    Einmalige Beihilfen oder Zuschüsse für die Anschaffung bestimmter Gegenstände oder die Teilnahme an bestimmten Maßnahmen für das Pflegekind können gewährt werden, sofern sie nicht bereits mit den laufenden Pauschalbeträgen abgedeckt sind.

    Beschreibung

    Der regelmäßige finanzielle Bedarf für den Unterhalt und die Versorgung eines Pflegekindes wird über laufende Leistungen gedeckt. 

    Um die körperliche und geistige Entwicklung des Pflegekindes zu fördern und ihm gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, können besondere Maßnahmen und Ausgaben notwendig sein. Diese können durch einmalige Beihilfen oder Zuschüsse finanziert werden. 

    Zu diesen Leistungen gehören u.a. Beihilfen oder Zuschüsse zu: 

    • Klassenfahrten
    • Urlaubs- und Ferienmaßnahmen

    Hinweise für Salzgitter: Beihilfen oder Zuschüsse für zusätzlich notwendige Ausgaben für Pflegekind/er beantragen (IES:Salzgitter)

    Zuständigkeit

    Zuständiges Jugendamt oder zuständiger Pflegekinderdienst

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Kinder, Jugend und Familie

    Beschreibung

    Der Fachdienst Kinder, Jugend und Familie ist als Teil der Stadtverwaltung für die umfangreichen Leistungen der Jugendhilfe zuständig.

    Der effektivste Weg der Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Bereich, ist das Versenden einer Mail mit Ihrem Anliegen und gegebenenfalls Namen und Wohnort des Kindes an kinder-jugend-familie@stadt.salzgitter.de .

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 9-11

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Mo: 09:00 - 12:00 Di: 09:00 - 12:00 Do: 14:00 - 18:00 Fr: 09:00 - 12:00 Wichtig:  Bei einzelnen Angeboten des Fachdienstes Kinder, Jugend und Familie gibt es die Notwendigkeit von Terminvereinbarungen mit den Mitarbeitern. Näheres unter Produkte & Dienstleistungen.

    Kontakt

    E-Mail: kinder-jugend-familie@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8394517

    Fax: 05341 8394951

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 06.11.2020

    Technisch geändert am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Voraussetzungen

    Bestehendes Pflegeverhältnis der Vollzeitpflege

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 12.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2024

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Einmalige Beihilfe, Zuschüsse, Pflegekinder, Jugendamt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024