Jahresmeldung über Aalbesatz und Aalfang der Freizeitfischerei abgeben
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), sollten Sie dies aufzeichnen und als Jahresmeldung an die zuständige Behörde senden.
Beschreibung
Wenn Sie Aale in Gewässer einsetzen (Besatz), sollten Sie jeden Besatzvorgang in einer Jahresmeldung angeben. Ausnahme: Wenn der Besatz im Rahmen der Besatzförderung erfolgt, genügt ein Hinweis auf den Antragsteller (Verband, Fischereigenossenschaft (alle anderen Angaben unterbleiben bitte, um Doppelmeldungen zu vermeiden.) Bei Besatz geben Sie zu jedem Besatzgewässer
- das Gesamtgewicht in (Kilogramm)
- das Durchschnittsgewicht in Gramm
- die Herkunft der Aale (Lieferant)
- und den Besatzzeitpunkt (Datum, mindestens Monat/Jahr) an.
Bei Besatzmaßnahmen mit mehreren unterschiedlichen Größen sind diese einzeln anzugeben.
Wenn Sie Aale fangen, müssen Sie zu jedem Gewässer den Fang (Gesamtgewicht in kg) in einer Jahresmeldung angeben.
Für die Gewässer ist anzugeben
- die genaue Gewässerbezeichnung (Geo-Daten)
- die Lage (bei Stillgewässern) bzw. Streckenanfang- und -ende (bei Fließgewässern)
- bei Stillgewässern Abwandermöglichkeit gegeben (ja/nein?): Anbindung an Fließgewässer vorhanden oder Lage im Überschwemmungsgebiet
- die Größe (in ha); bei Fließgewässern alternativ die mittlere Breite (m) und die Streckenlänge (km)
Für die meldende Person ist anzugeben:
- Vollständiger Name des Vereins (mit postalischer Adresse)
- Ansprechpartner für Rückfragen (mit Kontaktdaten Mail, Telefon)
- Anzahl der (aktiven) Mitglieder (Zahl der ausgegebenen Erlaubnisscheine) pro Jahr
- Angabe, ob die Besatz- und Fangmeldungen auch an z. B. Pachtgemeinschaften, Fischereigenossenschaften oder Verbände erfolgt sind (da in Einzelfällen auch Meldungen z. B. von Pachtgemeinschaften erfolgen, können so Doppelmeldungen vermieden werden)
zuständige Stelle
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dezernat Binnenfischerei
Eintrachtweg 19
30173 Hannover
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Adresse
Postfachadresse
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
keine
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Jahresmeldung online einreichen möchten:
Sie müssen sich nicht registrieren oder einen Account erstellen.
Sie füllen die Pflichtfelder des Onlinedienstes aus.
Sie erhalten eine Bestätigungsmail an die von Ihnen angegebene Mailadresse.
Wenn Sie die Jahresmeldung postalisch einreichen möchten:
Sie fassen mit der Mustervorlage Ihren Aalbesatz zusammen und prüfen ihre Angaben auf Vollständigkeit.
Anschließend senden Sie die ausgefüllte Vorlage an die obere Fischereibehörde.
Sie sind verpflichtet die Dokumente bis zu fünf Jahre aufzubewahren.
Die obere Fischereibehörde nimmt Ihre Aufzeichnungen entgegen und prüft diese.
Ggf. werden Fragen mit Ihnen direkt geklärt. Die Jahresmeldung wird dann von der Behörde im Fischereiregister eingetragen.
Fristen
Aufbewahrungsfrist: 5 Jahre
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Kosten
Verwaltungsgebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 23.01.2024
Stichwörter
aale, Aalfang, Aalfischerei, Aalverordnung