Fischfang mit Elektrizität Genehmigung

    Antrag auf Benutzung eines Elektrofischereigerätes beantragen

    Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms in den Niedersächsischen Gewässern Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke sind Ausnahmegenehmigungen möglich.

    Beschreibung

    Bei der Elektrofischerei handelt es sich um eine grundsätzlich verbotene Fangmethode. Auf Antrag sowie unter bestimmten formalen Voraussetzungen kann der Fischereikundliche Dienst im Rahmen von Einzelfallprüfungen Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, wenn dies zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Gewässer oder für wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich ist. Informationen bezüglich der formalen Voraussetzungen finden sich in der Binnenfischereiordnung. 

    Zuständigkeit

    Binnengewässer: Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) – Dezernat Binnenfischerei, Fischereikundlicher Dienst

    Küstengewässer: Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Calenberger Straße 2

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 1200

    E-Mail: poststelle@ml.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.11.2012 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 16.02.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

    Adresse

    Postanschrift

    Fischkai 35

    27572 Bremerhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 471 97254-13

    E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postanschrift

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    Fax: 0441 570 26-179

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag (schriftlich)
    • Nachweis über erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Elektrofischerei in der Bundesrepublik Deutschland (Bedienungsschein) oder vom Staatlichen Fischereiamt Bremerhaven anerkannter Nachweis
    • Nachweis über die Eignung des zu verwendenden Geräts durch Prüfbescheinigung des TÜV
    • Nachweis über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (500.000 EURO für Personenschäden, 50.000 EURO für Sachschäden)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Erläuterung zum Zweck und zur Erforderlichkeit der Elektrofischerei im Antrag
    • Elektrofischer*innen müssen über Bedienungsschein verfügen
    • Elektrofischereigeräte müssen geeignet sein
    • Ausreichende Haftpflichtversicherung muss vorliegen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für Binnengewässer gilt: 

    • Sie stellen schriftlich einen Antrag zur Benutzung von Elektrofischereigeräten in Binnengewässern. Darin erläutern Sie den Zweck der Elektrofischerei und machen Angaben zu m Gewässer, Zeitpunkt oder Zeitraum der Fischerei, Namen der ausgewiesenen Elektofischere*innen sowie den zur Benutzung vorgesehenen Elektrofischereigeräten (Hersteller, Gerätetyp, Gerätenummer).
    • Der Fischereikundliche Dienst prüft den Antrag dahingehend, ob die Zulassung einer Ausnahme fachlich erforderlich ist und ob die formalen Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung vorliegen. Gegebenenfalls werden im Rahmen der Prüfung weitere Informationen von Ihnen angefordert.
    • Sofern Ihr Antrag als nicht genehmigungsfähig eingeschätzt würde, wird Ihnen der Fischereikundliche Dienst empfehlen, den Antrag zurückzuziehen, damit er nicht für Sie kostenpflichtig abgelehnt werden müsste.

    Für Küstengewässer gilt: 

    • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom, Fische in Küstengewässern fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.

    • Das Staatliche Fischereiamt Bremerhaven prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.

    Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Genehmigung oder Ablehnung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

    Mit der Genehmigung sind Auflagen verbunden, zu deren Einhaltung Sie verpflichtet sind (z.B. Berichtspflicht).

    Fristen

    Geltungsdauer: 1 Jahr (Die Gültigkeitsdauer orientiert sich an der Erforderlichkeit. Die Genehmigung kann jedoch auf höchstens 1 Jahr befristet werden (vgl. § 10 Abs. 4 Binnenfischereiordnung).)

    Bearbeitungsdauer

    Sofern sämtliche Unterlagen und Informationen bei Antragstellung vorliegen, ist von einer maximal 4-wöchigen Bearbeitungsdauer auszugehen. Im Regelfall wird der Bescheid jedoch innerhalb von 2 Wochen übermittelt werden. 

    Kosten

    Allgemeine Gebührenordnung – AllGO; Kostentarif Nr. 31.3.2: Gebühr ab 50.0 EUR bis 70.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.01.2024

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Technisch geändert am 08.03.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)