Patientenbeschwerde Prüfung

    Beratung für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige

    Das Patientenanliegen bietet allen Bürgern Niedersachsens die Möglichkeit, Anliegen und Beschwerden zur gesundheitlichen Versorgung in Niedersachsen vorzutragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein Anliegen oder eine Beschwerde bezüglich ihrer gesundheitlichen Versorgung haben, können Sie diese an den/die Landespatientenschutzbeauftragte/n richten.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten, welches innerhalb des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als zentrale Anlaufstelle für Angelegenheiten von Patientinnen, Patienten sowie deren Angehörigen etabliert wurde, bieten nach Erhalt Ihres Anliegens eine maßgeschneiderte Beratung für die betroffenen Personen an.

    Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde können Sie auch anonym postalisch beim Büro der/des Landespatientenschutzbeauftragten einreichen.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch. 

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hinrich-Wilhelm-Kopf-Platz 2

    30159 Hannover

    Postfachadresse

    Postfach 1 41

    30001 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-0

    Fax: 0511 120-4298

    E-Mail: pressestelle@ms.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 16.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ggf. Nachweis der Bevollmächtigung inklusive Kopie des Personalausweises

    Voraussetzungen

    Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ihr oder sein Anliegen vortragen. Wenn Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen einreichen wollen, dann ist in der weiteren Bearbeitung eine Vollmacht oder eine Genehmigung oder Erlaubnis der betroffenen Person notwendig.

    Rechtsbehelf

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt nicht, da es sich beim "Patientenanliegen" nicht um einen Antrag im rechtlichen Sinne handelt.

    Verfahrensablauf

    Sie übersenden Ihr Anliegen. Nach Entgegennahme Ihres Anliegens wird der Inhalt geprüft und Sie erhalten anschließend eine individuelle Antwort. Je nach Art des Anliegens wird Ihnen eine Beratung angeboten. Falls Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen stellen, wird zudem der Nachweis einer Stellvertretung geprüft.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Die Mitarbeitenden des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 07.02.2024

    Version

    Technisch geändert am 02.09.2024

    Stichwörter

    Gesundheitsversorgung, Patientenschutz, Patienten, Patientenanliegen, Patientensicherheit, Patientenbeschwerde, Patientenschutzbeauftragte, Gesundheit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de