Beratung für Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige
Das Patientenanliegen bietet allen Bürgern Niedersachsens die Möglichkeit, Anliegen und Beschwerden zur gesundheitlichen Versorgung in Niedersachsen vorzutragen.
Beschreibung
Wenn Sie ein Anliegen oder eine Beschwerde bezüglich ihrer gesundheitlichen Versorgung haben, können Sie diese an den/die Landespatientenschutzbeauftragte/n richten.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten, welches innerhalb des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung als zentrale Anlaufstelle für Angelegenheiten von Patientinnen, Patienten sowie deren Angehörigen etabliert wurde, bieten nach Erhalt Ihres Anliegens eine maßgeschneiderte Beratung für die betroffenen Personen an.
Ihr Anliegen oder Ihre Beschwerde können Sie auch anonym postalisch beim Büro der/des Landespatientenschutzbeauftragten einreichen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1 41
30001 Hannover
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ggf. Nachweis der Bevollmächtigung inklusive Kopie des Personalausweises
Voraussetzungen
Jede Bürgerin und jeder Bürger kann ihr oder sein Anliegen vortragen. Wenn Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen einreichen wollen, dann ist in der weiteren Bearbeitung eine Vollmacht oder eine Genehmigung oder Erlaubnis der betroffenen Person notwendig.
Rechtsbehelf
Eine Rechtsbehelfsbelehrung erfolgt nicht, da es sich beim "Patientenanliegen" nicht um einen Antrag im rechtlichen Sinne handelt.
Verfahrensablauf
Sie übersenden Ihr Anliegen. Nach Entgegennahme Ihres Anliegens wird der Inhalt geprüft und Sie erhalten anschließend eine individuelle Antwort. Je nach Art des Anliegens wird Ihnen eine Beratung angeboten. Falls Sie das Anliegen für einen An- oder Zugehörigen stellen, wird zudem der Nachweis einer Stellvertretung geprüft.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Weitere Informationen
Bemerkungen
Die Mitarbeitenden des Büros der/des Landespatientenschutzbeauftragten haben keine aufsichtsrechtlichen Befugnisse und führen keine Rechtsberatung durch.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 07.02.2024
Stichwörter
Gesundheit, Patientenbeschwerde, Patientenschutz, Patienten, Patientensicherheit, Gesundheitsversorgung, Patientenschutzbeauftragte, Patientenanliegen