Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe Bewilligung

    Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe

    Die Walderhaltungsabgabe erfolgt ausschließlich an die Waldbehörden und wird von diesem zum Zweck der Kompensation verwendet.

    Beschreibung

    Die Waldbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Walderhaltungsabgabe verlangen, wenn eine Ersatzmaßnahme nicht vorgenommen werden kann, weil zu ihrer Durchführung Grundstücke benötigt werden, die nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beschafft werden können. Die Höhe der Walderhaltungsabgabe bemisst sich nach den Kosten, die die waldbesitzende Person für eine Ersatzaufforstung, Kulturpflege, und für den Flächenerwerb aufwenden müsste. Die Waldbehörde soll die Walderhaltungsabgabe für Erstaufforstungen verwenden; sie kann die Abgabe im Ausnahmefall für andere waldbauliche Maßnahmen zur Stärkung des Naturhaushalts verwenden.

    Ansprechpartner

    Landkreis Aurich - Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    26584 Aurich (Ostfriesland)

    Hausanschrift

    Kirchdorfer Straße 7-9

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04941 16-0

    Fax: 04941 16-6099

    E-Mail: info@landkreis-aurich.de

    Internet

    Stichwörter

    Bauamt, Naturschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Ausnahme für Fälle bei denen Ersatzmaßnahmen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Niedersächsiches Waldgesetz

    Kosten

    Kosten/ Aufwand ist gebunden an die Waldumwandlung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de