Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe Bewilligung

    Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe

    Die Walderhaltungsabgabe erfolgt ausschließlich an die Waldbehörden und wird von diesem zum Zweck der Kompensation verwendet.

    Beschreibung

    Die Waldbehörde kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Walderhaltungsabgabe verlangen, wenn eine Ersatzmaßnahme nicht vorgenommen werden kann, weil zu ihrer Durchführung Grundstücke benötigt werden, die nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand beschafft werden können. Die Höhe der Walderhaltungsabgabe bemisst sich nach den Kosten, die die waldbesitzende Person für eine Ersatzaufforstung, Kulturpflege, und für den Flächenerwerb aufwenden müsste. Die Waldbehörde soll die Walderhaltungsabgabe für Erstaufforstungen verwenden; sie kann die Abgabe im Ausnahmefall für andere waldbauliche Maßnahmen zur Stärkung des Naturhaushalts verwenden.

    Hinweise für Delmenhorst: Zuwendung aus der Walderhaltungsabgabe

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Stadtgrün und Naturschutz

    Beschreibung

    Im Fachdienst Stadtgrün und Naturschutz werden sämtliche Angelegenheiten rund um das Grün im Stadtgebiet bearbeitet.

    Der Bereich Stadtgrün ist zuständig für die städtischen Grünflächen und Außenanlagen. Dazu gehören Grünanlagen, Spielplätze, Sportanlagen, Mahnmale, Bäume, Sträucher und Pflanzflächen an Straßen, Wälder sowie Außenanlagen von Kindergärten, Schulen, Jugendhäusern und anderen öffentlichen Gebäuden. Außerdem kümmert sich der Bereich um die Instandhaltung, Reparatur und regelmäßige Pflege der Anlagen. Die Pflegeaufgaben umfassen dabei zum Beispiel Rasenmähen, Strauch- und Baumschnitt, Schmuckpflanzungen, Reparaturen von und an Bänken, Schildern, Zäunen oder Wegen, Beseitigung von Müll und Vandalismusschäden, Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit durch Baum- und Spielplatzkontrollen, Reinigung von Sandflächen, Reparatur und Ersatz von Spielgeräten und einiges mehr.

    Müssen ganze Anlagen oder große Bestandteile erneuert werden, übernimmt der Bereich Stadtgrün die Planungsleistungen bis hin zur Bauleitung und Abrechnung. Reichen die eigenen Kapazitäten nicht aus, werden dazu auch Landschaftsarchitekturbüros beauftragt. Zu den Aufgaben gehören weiterhin die Auswahl und das Aufstellen von Weihnachtsbäumen, die Genehmigung von Veranstaltungen auf Grünflächen, die Organisation von Kränzen und vieles mehr.

    Der Bereich Naturschutz nimmt als Untere Naturschutz- und Untere Waldbehörde die der Stadt Delmenhorst gesetzlich übertragenen Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege wahr. Zu den Aufgaben gehören unter anderem die Überwachung, Pflege und Entwicklung bestehender Schutzgebiete und geschützter Landschaftsbestandteile sowie der Baum- und Artenschutz. Konkret beinhaltet dies zum Beispiel die Erteilung von Ausnahmen nach der Baumschutzsatzung und dem Artenschutz, die Erstellung von Bescheinigungen für die Vermarktung geschützter Tiere und Pflanzen, der Einsatz für die Belange des Landschafts- und Naturschutzes im Rahmen von Planungs- und Baugenehmigungsverfahren, Unterschutzstellung von für den Naturschutz wertvollen Flächen, Unterstützung und Beratung bei der Biotoppflege beispielsweise bei Wallhecken.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Ausnahme für Fälle bei denen Ersatzmaßnahmen nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand realisiert werden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Niedersächsiches Waldgesetz

    Kosten

    Kosten/ Aufwand ist gebunden an die Waldumwandlung

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 19.01.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de