Lehramtsprüfung anerkennen lassen
Wenn Sie sich um Einstellung in den Vorbereitungsdienst oder in den Schuldienst bewerben möchten, benötigen Sie eine Anerkennung Ihres Studienabschlusses bzw. Ihrer Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt, sofern diese nicht in Niedersachsen erworben wurden.
Beschreibung
Mit der Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit Ihres Lehramtsstudiums oder Ihrer Laufbahnbefähigung aus einem anderen Bundesland können Sie sich in Niedersachsen gleichberechtigt um Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. in den Schuldienst bewerben.
zuständige Stelle
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig
- Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
- Kurt-Schumacher-Str. 21
- 38102 Braunschweig
- Faxnr.: +49 531 484-3483
- Servicestellennr: +49 531 484-3333
- E-Mailadresse: service@rlsb-bs.niedersachsen.de
- Aufzug vorhanden: ja
- rollstuhlgerecht: ja
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
- Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
- Mailänder Str. 2
- 30539 Hannover
- Faxnr.: +49 511 106 99-2853
- Servicestellennr.: +49 511 106-6000
- E-Mailadresse: service@rlsb-h.niedersachsen.de
- Aufzug vorhanden: ja
- rollstuhlgerecht: ja
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg
- Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
- Auf der Hude 2
- 21339 Lüneburg
- Faxnr.: +49 4131 1545-2930
- Servicestellennr.: +49 4131 15-2222
- E-Mailadresse: service@rlsb-lg.niedersachsen.de
- Aufzug vorhanden: ja
- rollstuhlgereicht: ja
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
- Dezernat 1 Fachbereich Lehrendes Personal
- Mühleneschweg 8
- 49090 Osnabrück
- Faxnr.: +49 541 77046-8103
- Servicestellennr.: +49 541 77046-444
- E-Mailadresse: service@rlsb-os.niedersachsen.de
- Aufzug vorhanden: ja
- rollstuhlgerecht: ja
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die örtlich zuständigen Regionalen Landesämter für Schule und Bildung.
Ansprechpartner
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Osnabrück
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 35 69
49025 Osnabrück
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: Mo. 7:30 - 16:00 Uhr Di. 7:30 - 16:00 Uhr Mi. 7:30 - 16:00 Uhr Do. 7:30 - 16:00 Uhr Fr. 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Online-Dienste vorhanden: Nein
Voraussetzungen
Wenn Sie in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden möchten, haben Sie in einem anderen Bundesland ein Lehramtsstudium mit der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education abgeschlossen.
Wenn Sie in den Schuldienst eingestellt werden wollen, haben Sie den Vorbereitungsdienst in einem anderen Bundesland erfolgreich absolviert.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines in einem anderen Bundesland erworbenen Studienabschlusses mit dem Niedersächsischen Bachelor- und Masterabschluss für das entsprechende Lehramt bzw. einer in einem anderen Bundesland erworbenen Lehrbefähigung mit der niedersächsischen Laufbahnbefähigung für das entsprechende Lehramt wird im Rahmen des Bewerbungsverfahrens für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bzw. Schuldienst getroffen. Ein gesonderter Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit der Lehramtsprüfung bzw. der Lehrbefähigung ist nicht erforderlich.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 15.01.2024
Stichwörter
Sonderpädagogische Förderung, Vorbereitungsdienst Lehramt, Gesamtschule, Haupt- und Realschule, Einstellung, Berufsschule, Oberschule, Gymnasium, Grundschule, Förderschulen, Staatsprüfung, Vorbereitungsdienst, Grund- und Oberschule, Lehrerlaubnis, Grund- und Hauptschule, Berufsbildende Schule, Lehramtsstudium, Hauptschule, Referendariat, Schuldienst, Realschule