Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen

    Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.

    Ansprechpartner

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 2120

    21311 Lüneburg

    Hausanschrift

    Auf der Hude 2

    21339 Lüneburg

    Kontakt

    Fax: +49 4131 15-452220

    Telefon Festnetz: +49 4131 15-2222

    E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
    • Arbeitspläne
    • Preisliste
    • Vertragsmuster
    • Raumpläne

    Voraussetzungen

    Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.

    Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.

    Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen. 

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 01.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Freie Bildungseinrichtungen, Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer, Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English