• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)

Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.

Ansprechpartner

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Lüneburg

Adresse

Hausanschrift

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

Postanschrift

Postfach 2120

21311 Lüneburg

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Mo. – Do. 9:00 – 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Fr. 9:00 – 12:00 Uhr.         Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4131 15-2222

Fax: +49 4131 15-452220

E-Mail: service@rlsb-lg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2020

Technisch geändert am 23.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Ausgefüllter Antrag
  • Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
  • Arbeitspläne
  • Preisliste
  • Vertragsmuster
  • Raumpläne

Voraussetzungen

Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.

Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.

Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.  

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen. 

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.

Bemerkungen

Von den RLSB können nur Bescheinigungen zur Befreiung von der Umsatzsteuer für Bildungseinrichtungen ausgestellt werden, deren Leistungen sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche richten.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium  am 01.02.2022

Version

Technisch erstellt am 11.01.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Umsatzsteuer, Umsatzsteuerbefreiung, Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung, Freie Bildungseinrichtungen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024