Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.
Ansprechpartner
Regionales Landesamt für Schule und Bildung Hannover
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 11 01 22
30856 Laatzen
Öffnungszeiten
Telefonische Erreichbarkeit: * Mo. 7:30 - 16:00 Uhr * Di. 7:30 - 16:00 Uhr * Mi. 7:30 - 16:00 Uhr * Do. 7:30 - 16:00 Uhr * Fr. 7:30 - 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
- Arbeitspläne
- Preisliste
- Vertragsmuster
- Raumpläne
Voraussetzungen
Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.
Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.
Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 01.02.2022
Stichwörter
Freie Bildungseinrichtungen, Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer, Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung