Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen

    Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.

    Ansprechpartner

    Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Str. 21

    38102 Braunschweig

    Postanschrift

    Postfach 30 51

    38020 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Telefonische Erreichbarkeit: Mo. 7:30 - 16:00 Uhr Di. 7:30 - 16:00 Uhr Mi. 7:30 - 16:00 Uhr Do. 7:30 - 16:00 Uhr Fr. 7:30 - 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 484-3333

    Fax: +49 531 484-3486

    E-Mail: service@rlsb-bs.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2020 (von: Mura, Thomas)

    Technisch geändert am 29.01.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antrag
    • Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
    • Arbeitspläne
    • Preisliste
    • Vertragsmuster
    • Raumpläne

    Voraussetzungen

    Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.

    Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.

    Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.  

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen. 

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.

    Bemerkungen

    Von den RLSB können nur Bescheinigungen zur Befreiung von der Umsatzsteuer für Bildungseinrichtungen ausgestellt werden, deren Leistungen sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche richten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium  am 01.02.2022

    Version

    Technisch erstellt am 11.01.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Umsatzsteuerbefreiung, Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer, Freie Bildungseinrichtungen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)