Befreiung von der Umsatzsteuer für freie Bildungseinrichtungen beantragen
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Bescheinigung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie Inhaberin oder Inhaber einer freien Bildungseinrichtung (z.B. Nachhilfeinstitut) und verpflichtet sind, Umsatzsteuer zu zahlen, können Sie unter den untenstehenden Voraussetzungen eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer beantragen.
Ansprechpartner
Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antrag
- Zeugnisse/Qualifikationsnachweise der eingesetzten Lehrpersonen
- Arbeitspläne
- Preisliste
- Vertragsmuster
- Raumpläne
Voraussetzungen
Eine Bescheinigung zur Befreiung von der Umsatzsteuer kann erteilt werden, wenn der Unterricht ordnungsgemäß auf einen Beruf oder auf eine vor einer juristischen Person des öffentlichen Rechts abzulegende Prüfung vorbereitet.
Zunächst ist ein Antrag bei dem zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung zu stellen.
Betreibende einer freien Bildungseinrichtung müssen unter anderem die fachliche Kompetenz und die pädagogische Befähigung der eingesetzten Lehrkräfte nachweisen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Bei einer Ablehnung der beantragten Bescheinigung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet. Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit beträgt circa acht Wochen.
Kosten
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Verwaltungsaufwand und beträgt mindestens 25 Euro.
Bemerkungen
Von den RLSB können nur Bescheinigungen zur Befreiung von der Umsatzsteuer für Bildungseinrichtungen ausgestellt werden, deren Leistungen sich an schulpflichtige Kinder und Jugendliche richten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium  am 01.02.2022
Stichwörter
Umsatzsteuerbefreiung, Bescheinigung zur Umsatzsteuerbefreiung, Umsatzsteuer, Freie Bildungseinrichtungen