Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen
Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen, ist dieser Betreiberwechsel der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Beschreibung
Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.
Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Kreisstraßen, Wasserwirtschaft und Deiche
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 16-6600
Fax: 04941 16-6699
Internet
Stichwörter
Kreisstraßenmeisterei, Straßenmeisterei
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Ausgefülltes Anzeigeformular
Voraussetzungen
Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
- Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst.
- Die Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
- Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
- Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.
Fristen
Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 4 Wochen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.12.2023
Stichwörter
Umgang, Wechsel, Anzeigepflicht, Heizöl, wassergefährdend, Prüfpflichtige Anlage, Wassergefährdende Stoffe, Anlage, Wasserbehörde, Heizölanlage, Anzeige, Betreiber, Gefährdungsstufe, ändern, Heizölverbraucheranlage, AwSV, Stoffe, Anlagensicherheit