• Nörten-Hardenberg (Landkreis Northeim, Niedersachsen)
Anzeige Betreiberwechsel für eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) Entgegennahme

Betreiberwechsel einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV-Anlage, außer Heizölverbraucheranlage und JGS-Anlage) anzeigen

Wenn Sie eine Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen übernehmen, ist dieser Betreiberwechsel der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Beschreibung

Bei der Übernahme einer bestehenden Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind Sie als neue Betreiberin oder neuer Betreiber der Anlage verpflichtet, diesen Betreiberwechsel unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen. Mit der Anzeige übermitteln Sie der zuständigen Behörde Informationen zu den bisherigen und den neuen Betreibern, zur Eigentümerin oder zum Eigentümer und zur Anlagenübernahme. Die Anzeigepflicht besteht nicht für Heizölverbraucheranlagen.

Ansprechpartner

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Alva-Myrdal-Weg 1

37085 Göttingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 0551 5070-01

Fax: 0551 5070-250

E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Ausgefülltes Anzeigeformular

Voraussetzungen

Voraussetzung ist eine prüfpflichtige Anlage, in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, mit Ausnahme von Heizölverbraucheranlagen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Sie füllen die für die Anzeige benötigten Formulare aus und senden sie der unteren Wasserbehörde postalisch oder per E-Mail zu oder Sie nutzen den Onlinedienst.
  • Die Behörde prüft Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und fordert gegebenenfalls fehlende Angaben oder Unterlagen nach.
  • Außerdem werden die inhaltlichen Voraussetzungen überprüft, wodurch es möglicherweise ebenfalls zu Nachforderungen kommen kann.
  • Falls keine Einwände bestehen, werden Ihre Antragsdaten in das Fachverfahren der Behörde eingetragen.

Fristen

Der Betreiberwechsel ist unverzüglich schriftlich oder online anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

2 bis 4 Wochen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.12.2023

Version

Technisch erstellt am 08.12.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Wasserbehörde, Betreiber, AwSV, Anlagensicherheit, Anlage, Anzeige, Wechsel, Heizölverbraucheranlage, Prüfpflichtige Anlage, Anzeigepflicht, Wassergefährdende Stoffe, Heizöl, Umgang, Stoffe, ändern, Heizölanlage, wassergefährdend, Gefährdungsstufe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024