• Otterndorf (Landkreis Cuxhaven, Niedersachsen)
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen - vorzeitiger Beginn Zulassung

Zulassung zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung. Bis zur Erteilung der Genehmigung kann die Behörde zulassen, dass Sie das Abwasser schon vorher einleiten dürfen.

Beschreibung

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlagen einleiten möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Können oder wollen Sie nicht bis zur Erteilung der Genehmigung warten, kann die zuständige Stelle einen vorzeitigen Beginn der Einleitung zulassen. Diesen müssen Sie beantragen.

zuständige Stelle

Untere Wasserbehörde nach § 129 Abs. 1 Satz 1 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG) oder die Gemeinde nach § 129 Abs. 1 Satz 2 NWG i.V.m. § 3 Zuständigkeitsverordnung Wasser (ZustVO-Wasser).

Ansprechpartner

Planen, Bauen, Umwelt

Adresse

Hausanschrift

Hauptstraße 40

21775 Ihlienworth

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4751 91900

Fax: +49 4755 912330

E-Mail: zentrale@Land.Hadeln.de

Internet

Bankverbindung

Samtgemeinde Land Hadeln

Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

IBAN: DE12 2419 1015 0270 2614 00

BIC: GENODEF1SDE

Bankinstitut: Volksbank Stade-Cuxhaven

Samtgemeinde Land Hadeln

Empfänger: Samtgemeinde Land Hadeln

IBAN: DE56 2925 0000 0152 1000 83

BIC: BRLADE21BRS

Bankinstitut: Weser-Elbe Sparkasse

Version

Technisch erstellt am 28.05.2015

Technisch geändert am 13.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf vorzeitigen Beginn zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen
  • gegebenenfalls Dokumente, wie zum Beispiel Stellungnahmen, die Ihr Interesse am vorzeitigen Beginn begründen

Voraussetzungen

Die Zulassung wird erteilt, wenn

  • bereits ein Genehmigungsantrag gestellt wurde,
  • mit einer Entscheidung zugunsten des Antragstellers oder der Antragstellerin gerechnet werden kann,
  • an dem vorzeitigen Beginn ein öffentliches Interesse oder ein berechtigtes Interesse des Antragstellers oder der Antragstellerin besteht,
  • und der Antragsteller oder die Antragstellerin sich verpflichtet, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.

Rechtsgrundlage(n)

§§ 59 I i. V. m. § 58 IV i. V. m. 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

  • Sie stellen einen Antrag auf Zulassung der Einleitung von Abwasser in eine private Abwasseranlage – vorzeitiger Beginn bei der für die Genehmigung zuständigen Stelle.
  • Dieseprüft Ihren Antrag und das berechtigte persönliche oder öffentliche Interesse an einem vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie reichen gegebenenfalls angeforderte Unterlagen nach.
  • Sie verpflichten sich, alle bis zur Entscheidung durch die Einleitung verursachten Schäden zu ersetzen und, falls die Einleitung nicht genehmigt wird, den früheren Zustand wiederherzustellen.
  • Die zuständige Stelle genehmigt den vorzeitigen Beginn der Abwassereinleitung.
  • Sie erhalten einen Zulassungsbescheid von der zuständigen Stelle sowie gegebenenfalls eine Gebührenrechnung.
  • Sie begleichen gegebenenfalls die Gebührenrechnung.
  • Sie können mit der vorzeitigen Einleitung des Abwassers in eine private Abwasseranlage beginnen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer hängt von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge, den vorgelegten Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren und vom Bearbeitungsstand des Genehmigungsantrags ab.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.11.2023

Version

Technisch erstellt am 06.12.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Industriepark, Schmutzwassereinleitung, Einleitung, Gewerbliches Abwasser, Industrielles Abwasser, Indirekteinleitung, Klärwerk, Wasserhaushaltsgesetz, Schmutzwasser, Kläranlage

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024