Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Bei Änderung der Adresse wegen Umzug müssen Sie die Änderung der Adressangaben auf dem Chip der eID-Karte veranlassen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.
Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- bei elektronischer Adressänderung:
- gültige eID-Karte mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive persönlicher Identifikationsnummer (PIN)
- bei persönlicher Vorsprache:
- gültige eID-Karte
Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
- Ihre eID-Karte ist gültig.
- Sie haben sich mit Ihrer neuen Adresse bereits bei Ihrer zuständigen Meldebehörde an- beziehungsweise umgemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
- § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehö-rige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektro-nischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
- § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Ange-hörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elekt-ronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz - eIDKG)
- § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unions-bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung - PauswV)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
- Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
- Sie legen Ihre Ihre gültige eID-Karte vor
- Anschließend ändert das Bürgeramt kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Die Änderung der Chipdaten der eID-Karte ist
- online auf dieser Seite (derzeit im Aufbau; noch nicht verfügbar) oder
- persönlich nach Terminvereinbarung im Bürgerbüro Mitte oder Bürgerbüro Nord
möglich.
Bei persönlicher Vorsprache ändern die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bürgerbüros die im Chip gespeicherte Adresse auf der eID-Karte.
Die Änderung kann direkt an der Passausgabe im Bürgerbüro Mitte (Zimmer A 019) vorgenommen werden. Eine Terminvereinbarung ist nicht notwendig. Es muss lediglich eine Wartemarke an der Druckstation im Eingangsbereich gezogen werden.
Sie können eine andere Person schriftlich bevollmächtigen, um Ihre Adressänderung der eID-Karte vorzunehmen.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die Änderung erst möglich ist, wenn die An- beziehungsweise Ummeldung im Einwohnermelderegister verarbeitet wurde.
Fristen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Sie müssen Ihre neue Adresse unverzüglich nach der Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte online ändern oder ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
gebührenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.11.2023
Stichwörter
Adressänderung, EU-Ausweis, Europa-Karte, Online-Ausweisfunktion, Umzug, Wohnsitz, elektronischer Identitätsnachweis, Abmeldung, Anmeldung