Adressänderung auf der eID-Karte beantragen
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Beschreibung
Wenn sich Ihre Adresse ändert, müssen Sie Ihre Adresse auch auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Für die Adressänderung auf dem Chip Ihrer eID-Karte müssen Sie zu dem für Sie zuständigen Bürgeramt am Ort Ihres Hauptwohnsitzes gehen.
Wenn Sie keine Hauptwohnung haben, können Sie zur Adressänderung zum zuständigen Bürgeramt an dem Ort gehen, an dem Sie aktuell wohnen.
Geändert wird Ihre Adresse nur auf dem Chip Ihrer eID-Karte, weil auf der Karte selbst keine Adresse aufgedruckt ist.
Hinweise für Salzgitter: Adressänderung auf der eID-Karte beantragen (IES:Salzgitter)
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die zuständige Meldebehörde (in der Regel das Bürgeramt) der Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bezirk Sie wohnen. Bei mehreren Wohnungen dort, wo die Hauptwohnung ist.
Ansprechpartner
Stadt Salzgitter - BürgerCenter
Aktuelles
Hier finden Sie Informationen zur Erreichbarkeit und zu Öffnungszeiten des BürgerCenters.
Beschreibung
Im BürgerCenter werden alle melderechtlichen Vorgänge bearbeitet. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personaldokumenten. Außerdem werden Ablichtungen oder Unterschriften amtlich beglaubigt, Fundsachen verwaltet sowie öffentliche Versteigerungen durchgeführt. Ergänzend werden Werbeartikel und Bücher über die Stadt sowie Eintrittskarten für städtische Veranstaltungen zum Kauf angeboten. Schließlich ist hier auch die zentrale Telefonvermittlung der Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle für den Bürger angesiedelt.
Anschriften:
Bürgercenter
Rathaus
Joachim-Campe-Str. 6-8
38226 Salzgitter (Lebenstedt)
Bürgercenter
Außenstelle Salzgitter-Bad
Marktplatz 11
38259 Salzgitter (Bad)
Adresse
Postanschrift
Joachim-Campe-Straße 6-8
38259 Salzgitter
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten BürgerCenter Lebenstedt: Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, Montag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr, Dienstag und Mittwoch 13.30 - 15.00 Uhr. Die Wartemarken werden am ServicePoint ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Öffnungszeiten BürgerCenter Salzgitter-Bad: Montag bis Freitag 8.30 - 12.30 Uhr, Dienstag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr. Die Wartemarken werden am Info-Schalter ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Die Termine für das Rathausgebäude in Salzgitter-Lebenstedt und das Kleine Rathaus in Salzgitter-Bad können können hier weiterhin online gebucht werden. Die Online-Terminvereinbarung finden Sie hier .
Kontakt
E-Mail: buergercenter@stadt.salzgitter.de
Telefon Festnetz: 05341 8393812
Telefon Festnetz: 05341 8392070
Fax: 05341 8394916
Fax: 05341 8394909
Internet
erforderliche Unterlagen
Aktuelle amtliche Meldebestätigung
Formulare
- Formulare vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
- Online-Dienste vorhanden: nein
Voraussetzungen
- Sie müssen umgezogen sein.
- Sie müssen eine eID-Karte besitzen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Absatz 4 Nummer 5 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 6 Absatz 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehö-rige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektro-nischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 12 Absatz 4 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Ange-hörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elekt-ronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 20 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 21 Absatz 1 Nummer 1 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 25 Satz 1 Nummer 7 Gesetz über eine Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte-Gesetz – eIDKG)
- § 36b Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unions-bürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisverordnung – PauswV)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Anfechtungsklage
- Verpflichtungsklage
Verfahrensablauf
- Sie melden sich persönlich bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt.
- Sie legen Ihre Ihre gültige eID-Karte vor
- Anschließend ändert das Bürgeramt kostenlos Ihre Adresse auf Ihrer eID-Karte.
Fristen
Sie müssen Ihren neue Adresse unverzüglich auf dem Chip Ihrer eID-Karte ändern lassen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 29.11.2023
Stichwörter
Anmeldung, EU-Ausweis, Umzug, Online-Ausweisfunktion, Adressänderung, Abmeldung, Wohnsitz, Europa-Karte, elektronischer Identitätsnachweis