Befreiung von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen beantragen
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten wollen, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht befreien lassen.
Beschreibung
Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen von der Genehmigungspflicht zur Abwassereinleitung befreien lassen.
Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten sind, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.
Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.
Ansprechpartner
Landkreis Cloppenburg - Umweltamt
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1480
49644 Cloppenburg
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
Anzahl: 2 Gebühren: ja - Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
Linie:- Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Bröring
Frau Zurborg
Telefon Festnetz: 04471 15-164
E-Mail: zurborg@lkclp.de
Frau Breitenbach
Herr Pophanken
Frau Schamberg
Telefon Festnetz: 04471 15-179
E-Mail: schamberg@lkclp.de
Frau Taphorn
Herr Post
Telefon Festnetz: 04471 15584
E-Mail: m.post@lkclp.de
Frau Hüggelmeyer
Telefon Festnetz: 04471 15361
E-Mail: p.hueggelmeyer@lkclp.de
Herr Norrenbrock
Telefon Festnetz: 04471 15-355
E-Mail: b.norrenbrock@lkclp.de
Frau Keiss
Telefon Festnetz: 04471 15-583
E-Mail: keiss@lkclp.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll.
- Antrag
- Vertragliche Regelungen zwischen dem Einleiter oder der Einleiterin des Abwassers und dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage
Voraussetzungen
Sie können sich von der Genehmigungspflicht zum Einleiten von Abwasser in eine private Abwasseranlage befreien lassen, wenn Sie die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen durch einen Vertrag mit dem Betreiber oder der Betreiberin der privaten Abwasseranlage sicherstellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
- Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen sie mit allen erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihr Antrag genehmigt.
- Sie erhalten eine Befreiung von der Genehmigungspflicht zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.
Kosten
Die Kosten für die Freistellung von der Genehmigungspflicht richten sich nach Nr. 96.1.17.3 der Anlage zur Allgemeinen Gebührenordnung (AllGO).
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.11.2023