Kurse für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz Anerkennung

    Anerkennung eines Kurses für den Erwerb oder die Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz beantragen

    Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen teilnehmen. Wenn Sie Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden das erforderliche Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs geeignet ist.

    Beschreibung

    • Sie beabsichtigen Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz anzubieten?
    • In diesem Fall müssen Sie einen Antrag auf Anerkennung der Kurse bei der zuständigen Behörde stellen. Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Anerkennung der Kurse müssen von Ihnen erfüllt sein. Hierfür sind die notwendigen Nachweise zu erbringen.
    • Der Antrag kann online oder in Papierform gestellt werden.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Archivstraße 2

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-3423

    Fax: 0511 120-3399

    E-Mail: pressestelle@mu.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Neben dem Antrag auf Anerkennung von Kursen zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz sind folgende Unterlagen einzureichen:

    • Angaben über den Antragsteller
    • Detaillierte Beschreibung des beantragten Kurses
    • Detaillierte Beschreibung der Angebotsformen
    • Übersicht der Lehrmaterialien
    • Angaben zum Kursabschluss

    Voraussetzungen

    Die Kurse zum Erwerb der erforderlichen Fachkunde im Strahlenschutz werden anerkannt, wenn die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt werden. Der Kurs ist anzuerkennen, wenn

    • die Kursinhalte geeignet sind, die für das jeweilige Anwendungsgebiet notwendigen Fertigkeiten und das notwendige Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln,
    • die Qualifikation des Lehrpersonals, die verwendeten Lehrmaterialien und die Ausstattung der Kursstätte eine ordnungsgemäße Wissensvermittlung gewährleisten
    • eine Erfolgskontrolle stattfindet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Die Rechtsbehelfsbelehrung können Sie dem Bescheid der zuständigen Behörde entnehmen.

    Verfahrensablauf

    • Sie können die Unterlagen zu dem von Ihnen geplanten Kurs postalisch übersenden.
    • Die zuständige Stelle prüft, ob der von Ihnen beschriebene Kurs die Inhalte vermittelt, die in der Fachkunderichtlinie für derartige Kurse vorgesehen sind.
    • Wenn der Kurs alle Anforderungen erfüllt, wird der Kurs anerkannt. Dies erfolgt durch schriftlichen Bescheid.
    • Abschließend schickt die zuständige Behörde Ihnen einen Kostenbescheid zu.

    Kosten

    Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 250 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 27.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 08.12.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    Strahlenschutz, Kursanerkennung, Kurs, Notwendiges Wissen, Notwendige Fertigkeiten, Fachkunde Erwerb

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)