Befähigungsschein Begasung Erteilung

    Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Gesundheitsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Neuer Markt 8

    49377 Vechta

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2011 (von: Landkreis Vechta Webservice)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Pettelkau, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre 
    • Erforderliche Zulässigkeit 
    • Sprackenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
    • Sachkunde 
    • physisch und psychisch Eignung
    • geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

    Verfahrensablauf

    • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2023 (von: Riebe, Kathleen)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)