Befähigungsschein Begasung Erteilung

    Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Landkreis Grafschaft Bentheim

    Adresse

    Hausanschrift

    van-Delden-Straße 1-7

    48529 Nordhorn

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 05921 96-1409

    Telefon Festnetz: 05921 96-01

    E-Mail: info@grafschaft.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre 
    • Erforderliche Zulässigkeit 
    • Sprackenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
    • Sachkunde 
    • physisch und psychisch Eignung
    • geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

    Verfahrensablauf

    • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English