Befähigungsschein Begasung Erteilung

    Ausstellung eines Befähigungsscheins für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie einen Befähigungsschein für Begasungstätigkeiten benötigen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Befähigungsschein benötigen, um Begasungen durchführen zu wollen, können Sie diesen bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Nachdem Sie Ihren Antrag eingereicht haben, wird die zuständige Behörde diesen prüfen und sich im Anschluss bei Ihnen melden. Bei erfolgreicher Prüfung Ihres Antrags wird Ihnen der Befähigungsschein postalisch zugesendet.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Umweltamt

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Version

    Technisch erstellt am 21.06.2018 (von: Whitehorn, Saskia)

    Technisch geändert am 21.10.2024 (von: Weihrauch, Simon)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über eine geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation
    • Zeugnis eines Arztes nach § 7 Absatz 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (nicht älter, als 1 Jahr)
    • Nachweis über eine mit der Tätigkeit verbundene spezifische Sachkunde (durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Behörde anerkannten Sachkundelehrgangs; Sachkundenachweis für die Begasung)
    • Behördliches Führungszeugnis nach Belegart O

    Voraussetzungen

    • Mindestalter 18 Jahre 
    • Erforderliche Zulässigkeit 
    • Sprackenntnisse für die sichere Ausübung der Tätigkeit
    • Sachkunde 
    • physisch und psychisch Eignung
    • geeignete Berufsausbildung oder vergleichbare berufliche Qualifikation 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

    Verfahrensablauf

    • Einen Befähigungsschein müssen Sie schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen.
    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Fristen

    Die Erlaubnis ist vor der erstmaligen Durchführung von Begasungen zu beantragen.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2023 (von: Riebe, Kathleen)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)