Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten „zumutbaren Belastung“ erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bevensen-Ebstorf
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 1161
29543 Bad Bevensen
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr Di. 07:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 07:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr Fr. 07:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05821 89-0(Rathaus in Bad Bevensen)
Telefon Festnetz: 05822 42-0(Rathaus in Ebstorf)
Fax: 05821 89-480(Rathaus in Bad Bevensen)
E-Mail: info@bevensen-ebstorf.de
Bankverbindung
Samtgemeindekasse Bevensen
Empfänger: Samtgemeindekasse Bevensen
IBAN: DE79 2585 0110 0001 0015 28
BIC: NOLADE21UEL
Bankinstitut: Sparkasse Uelzen-Lüchow-Dann
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 26.10.2023
Stichwörter
Erlass KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Entbindung KiTa-Kosten