Gebühr für Kindertageseinrichtungen BefreiungOnline erledigen

    Befreiung von den KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Befreiung von den KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen. 
    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Online-Dienst

    Soziales Terminanfrage

    ID: L100040_541053109

    Beschreibung

    Hilfe u.a. bei: Anerkennung / Verschlimmerung der Schwerbehinderung; Elterngeld; Finanzierung der Kindertagespflege; Grundsicherung und andere soziale Leistungen; Übernahme der Kindergartengebühren; Wohnberechtigungsschein / §5 Schein; Wohngeld

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Neu Wulmstorf - II.II.1 Sachgebiet Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Ernst-Moritz-Arndt-Str. 14

    21629 Neu Wulmstorf

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Vereinbaren Sie einen Termin über das Kontaktformular. Besucheranschrift Ernst-Moritz-Arndt-Straße 14

    Kontakt

    Fax: +49 40 70078-189

    Telefon Festnetz: +49 40 70078-245

    E-Mail: soziales@neu-wulmstorf.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 26.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Entbindung KiTa-Kosten, Erlass KiTa-Kosten, Befreiung KiTa-Kosten, Dispens KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de