Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.
Beschreibung
Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.
Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.
Online-Dienste
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Ansprechpartner
Landkreis Aurich - Amt für Bauordnung, Planung und Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1480
26584 Aurich (Ostfriesland)
Öffnungszeiten
Montag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bauamt, Naturschutzbehörde
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
- Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
- Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
- Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
- Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
- Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O
Voraussetzungen
- Befähigungsschein
- Sachkundenachweis
- die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung
- die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Rechtsmittel des jeweiligen Landes
Verfahrensablauf
Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.11.2023
Stichwörter
Pflanzenschutzmittel