Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen (4.3.1(2)) Erteilung

    Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Für Wenzendorf wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
    • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
    • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
    • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
    • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
    • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

    Voraussetzungen

    • Befähigungsschein 
    • Sachkundenachweis
    • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung 
    • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften 
    • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English