Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen (4.3.1(2)) Erteilung

    Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen beantragen

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen müssen.

    Beschreibung

    Wenn Sie eine Begasung durchführen wollen, müssen Sie eine Erlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen im Anschluss eine Rückmeldung. Bei erfolgreicher Prüfung wird Ihnen eine Erlaubnis für die Durchführung für eine Begasung erteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    53.13 - Gesundheitsaufsicht

    Adresse

    Hausanschrift

    Elzweg 19

    38350 Helmstedt

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 09:00 - 12:00 Dienstag 09:00 - 12:00 Mittwoch 09:00 - 12:00 Donnerstag 09:00 - 12:00 Freitag 09:00 - 12:00

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1413

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1410

    Fax: +49 5351 121-1614

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1412

    E-Mail: gesundheitsaufsicht@landkreis-helmstedt.de

    E-Mail: gesundheitsamt@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Außerhalb der Sprechzeiten können Sie unter der genannten Email oder Telefonnummer gerne einen Termin vereinbaren.

    Version

    Technisch geändert am 29.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung der beabsichtigten Anwendungsbereiche von Begasungen
    • Angabe der zu verwendenden Wirkstoffe
    • Nachweis, dass die räumliche und sicherheitstechnische Ausstattung des Unternehmens für die geplanten Begasungen ausreichend und geeignet ist
    • Kopie der Sachkundenachweise der sachkundigen Personen
    • Kopie der Befähigungsscheine der Befähigungsscheininhaber
    • Polizeiliches Führungszeugnis der Belegart O

    Voraussetzungen

    • Befähigungsschein 
    • Sachkundenachweis
    • die für die Tätigkeiten notwendige personelle und sicherheitstechnische Ausstattung 
    • die Einhaltung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften 
    • Nachweis der Zuverlässigkeit des Arbeitgebers

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Rechtsmittel des jeweiligen Landes

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis für die Durchführung von Begasungen müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

    • Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

    Kosten

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 23.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Pflanzenschutzmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English