Gebühr für Kindertageseinrichtungen Ermäßigung

    Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.

    Beschreibung

    Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.

    Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.

    Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.

    Hinweise für Ammerland: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Die Übernahme von Beiträgen für die Kinderbetreuung bedeutet eine finanzielle Unterstützung für die Familie. Auf Antrag wird geprüft, inwieweit den Eltern die finanzielle Belastung für die Betreuung in der Krippe, im Kindergarten oder Hort zugemutet werden kann. Wenn die Belastung nicht zumutbar ist, werden die Gebühren ganz oder teilweise übernommen.

    Ab dem dritten Geburtstag hat ein Kind Anspruch auf einen Platz im Kindergarten. Der Kindergartenbesuch ist seit August 2018 - soweit acht Stunden täglich nicht überschritten werden - für die Eltern kostenfrei.

    Das Betreuungsangebot im Hort gilt für Schulkinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr. Vorrangig ist jedoch zu prüfen, ob die Schule eine Ganztagsbetreuung anbieten kann.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.

    Ansprechpartner

    Landkreis Ammerland - Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Ammerlandallee 12

    26655 Westerstede

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag 8:00 - 16:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Ammerland: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Für die Antragsbearbeitung sind in jedem Fall folgende Unterlagen einzureichen:

    • ausgefüllter und unterschriebener Antrag auf Übernahme der Beiträge zu Tageseinrichtungen
    • Trägerbescheinigung

    Je nach wirtschaftlichen Verhältnissen und Betreuungsumfang sind zusätzlich einzureichen:

    • Arbeitszeitenbescheinigungen oder Schulbescheinigungen der Eltern
    • Verdienstbescheinigungen der Eltern
    • sonstige Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
    • Versicherungsnachweise
    • Nachweise über Kosten der Unterkunft
    • Nachweise über Sozialleistungen

    Voraussetzungen

    • Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
    • Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Hinweise für Ammerland: Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen

    Bitte stellen Sie den Antrag vor dem Beginn der Betreuung.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 26.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Senkung KiTa-Kosten, Reduzierung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de