Ermäßigung der KiTa-Kosten beantragen
Sie können die KiTa-Kosten für Ihr Kind nicht mehr bezahlen? Prüfen Sie, ob für Sie eine Ermäßigung der KiTa-Kosten in Frage kommt.
Beschreibung
Für den Besuch Ihres Kindes in der KiTa müssen Sie möglicherweise Geld bezahlen. Die Höhe der finanziellen Belastung wird entsprechend Ihres Einkommens berechnet. Die Belastung darf nur im Rahmen der sogenannten "zumutbaren Belastung" erfolgen.
Wenn sich Ihr Einkommen deutlich verringert, können Sie eine Ermäßigung oder Befreiung von Ihrer finanziellen Belastung beantragen.
Auf Antrag können die Kosten ermäßigt, erlassen oder vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe übernommen werden.
Zuständigkeit
Öffentliche beziehungsweise freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe an dem Ort, wo Ihr Kind gemeldet ist.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hemmoor - Fachbereich Bildung & Soziales
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1164
21741 Hemmoor
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hemmoor, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Cuxhaven-Hamburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontaktperson
Frau Postel
Telefon Festnetz: 04771 602-160
E-Mail: m.postel@hemmoor.de
Herr Husmann (stellv. Fachbereichsleiter)
Telefon Festnetz: 04771 602-161
E-Mail: f.husmann@hemmoor.de
Stichwörter
Kinder, Jugendliche, Jugendzentren, Jugendzentrum, Kindergarten, Kindergärten und -krippen, Schulamt, Schulen, Sozialamt, Kinder- und Jugendhilfe, Jugendamt, Kinder, Jugendliche, Kindergärten, Krippen, Hort, Kindertagesstätten, Senioren, Familien, Stadthaus. Familienzentrum
Voraussetzungen
- Ihr Kind besucht eine Kindertageseinrichtung.
- Die finanzielle Belastung ist Ihnen und dem Kind nicht zuzumuten.
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium am 26.10.2023
Stichwörter
Reduzierung KiTa-Kosten, Senkung KiTa-Kosten, Verringerung KiTa-Kosten