Förderung von Kinderwunschbehandlungen Bewilligung

    Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung beantragen

    Haben Sie einen unerfüllten Kinderwunsch? Paare können für eine Kinderwunschbehandlung eine finanzielle Unterstützung bekommen.

    Beschreibung

    Wenn Sie als Paar einen unerfüllten Kinderwunsch haben, können Sie einen staatlichen Zuschuss für die Kosten einer Kinderwunschbehandlung beantragen. Sie müssen den Antrag gemeinsam als Paar und vor Beginn der Behandlung stellen. Mit dem Antrag müssen Sie verschiedene Nachweise einreichen.

    Den Zuschuss gibt es höchstens bis zum vierten Behandlungsversuch. Welche Behandlungszyklen genau gefördert werden, kann sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Sie müssen den Zuschuss für jeden Behandlungsversuch einzeln beantragen.

    Es werden nur bestimmte Arten der Behandlung unterstützt:

    • In-vitro-Fertilisation (IVF)
    • Intrazytoplasmatische Spermieninjektion (ICSI)

    Die Notwendigkeit der Behandlung muss von einer Ärztin oder einem Arzt bescheinigt werden.

    Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

    Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem halben Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses stellen. Spätestens nach 15 Monaten muss der Auszahlungsantrag dem LS vorliegen.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

    Adresse

    Postanschrift

    Postfach 10 08 44

    31108 Hildesheim

    Hausanschrift

    Domhof 1

    31134 Hildesheim

    Behindertenparkplatz: null
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    "Bohlweg" oder "Schuhstr."

    Bus: 1,2,4 und 5

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Grundsätzlich: Montag bis Freitag 9:00 - 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 304-0

    Fax: 05121 304-611

    E-Mail: PoststelleLSHildesheim@ls.niedersachsen.de

    Weitere Informationen

    Die oben genannten Behindertenparkplätze befinden sich am Domhof.

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2007 (von: Andrea Erbarth)

    Technisch geändert am 08.12.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Gemeinsame schriftliche Erklärung
      • Die Erklärung ist Teil des Antragsformulars.
      • Sie erklären, dass sie ungewollt kinderlos sind.
      • Sie erklären, dass sie nicht dauerhaft getrennt leben.
      • Sie erklären, dass mit der Behandlung noch nicht begonnen worden ist.
    • Personalausweise und ggf. aktuelle Meldebescheinigungen oder Aufenthaltstitel
    • Behandlungsplan
      • Bei gesetzlicher Krankenversicherung: Genehmigter Behandlungsplan für Maßnahmen der assistierten Reproduktion gemäß § 27a SGB V.
      • Bei privater Krankenversicherung oder Beihilfestelle: Behandlungsplan der Ärztin oder des Arztes. Außerdem die Kostenübernahme-Erklärung und eine ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Maßnahme.
    • Kostenvoranschlag
      • Bei Nicht-Förderung durch die gesetzliche Krankenversicherung oder Heilfürsorge
    • Kostenübernahmeerklärung
      • Bei Förderung durch gesetzliche oder private Krankenversicherung bzw. durch Beihilfe oder Heilfürsorge
    • Ärztliche Erklärung zur Notwendigkeit der Maßnahme
      • Beim 4. Behandlungszyklus.
      • Bei Förderung durch private Krankenversicherung, Beihilfe oder Heilfürsorge
      • Bei unverheirateten Paaren
    • Negativbescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens
      • Bei Nicht-Förderung durch die Krankenversicherung
    • Nachweis einer auf Dauer angelegten Lebenspartnerschaft
      • Bei unverheirateten Paaren
    • Negativbescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens
      • Bei Nicht-Förderung durch die Krankenversicherung
    • Nachweis einer auf Dauer angelegten Lebenspartnerschaft
      • Bei unverheirateten Paaren
    • Negativbescheinigung des Krankenversicherungsunternehmens
      • Bei Nicht-Förderung durch die Krankenversicherung
    • Nachweis einer auf Dauer angelegten Lebenspartnerschaft
      • Bei unverheirateten Paaren
    • Nachweis der Beratung über die medizinischen, psychischen und sozialen Aspekte einer Kinderwunschbehandlung

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja, in Vorbereitung

    Voraussetzungen

    Es werden nur Paare gefördert. Eine Person davon muss eine Frau sein beziehungsweise eine Person, die weibliche Fortpflanzungsorgane besitzt und das zu zeugende Kind austragen soll.

    Folgende Paare werden gefördert:

    • Verschiedengeschlechtliche Ehepaare.
    • Verschiedengeschlechtliche Paare, die in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben.

    Außerdem müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie leben zum Zeitpunkt der Antragstellung und der Behandlung in dem Bundesland, in dem Sie den Zuschuss beantragen (Hauptwohnsitz).  
    • Das Alter der Person, die schwanger werden soll, ist zwischen 25 und 40 Jahren.
    • Das Alter der anderen Person ist zwischen 25 und 50 Jahren.
    • Die Länder haben unterschiedliche Regelungen bzgl. des Standortes, in dem die Kinderwunschbehandlung stattfinden soll.
    • Für Niedersachsen: Die Behandlung kann in  allen Einrichtungen die an das Bundesland Niedersachsen angrenzen, durchgeführt werden.
    • Sie haben eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit.
    • Sie erfüllen die Voraussetzungen zur künstlichen Befruchtung nach § 27a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) – soweit anwendbar.
    • Sie haben eine ärztliche Feststellung der Unfruchtbarkeit.
    • Sie erfüllen die Voraussetzungen zur künstlichen Befruchtung nach § 27a des Fünften Sozialgesetzbuchs (SGB V) – soweit anwendbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können den Zuschuss zur Kinderwunschbehandlung über den Onlinedienst oder in Papierform beantragen:

    • Der Onlinedienst führt Sie Schritt für Schritt durch den Antrag.
    • Die erforderlichen Unterlagen können Sie digital übermitteln.
    • Der Antrag wird automatisch für 4 Tage zwischengespeichert, wenn Sie das Servicekonto verwenden. Ansonsten ist momentan keine Zwischenspeicherung möglich.
    • Um den Online-Antrag ausfüllen und abschicken zu können, brauchen Sie den neuen Personalausweis mit der AusweisApp2 zum Authentifizieren.
    • Der Antrag muss entweder digital per AusweisApp2 mit dem neuen Personalausweis oder komplett in Papierform übersandt werden.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

    Papierform

    • Den Antrag zum Ausdrucken finden Sie unter „Formulare“ oder vor Ort bei der zuständigen Stelle in Papierform.
    • Füllen Sie den Antrag aus.
    • Die erforderlichen Unterlagen fügen Sie in Kopie dem Antrag hinzu.
    • Senden Sie alles per Post an die zuständige Stelle oder geben Sie die Unterlagen vor Ort ab.
    • Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie einen vorläufigen Zuwendungsbescheid.

    Nachdem Sie den vorläufigen Zuwendungsbescheid erhalten haben, lassen Sie die Kinderwunschbehandlung innerhalb von einem halben Jahr durchführen. Nach der Behandlung müssen Sie den Antrag auf endgültige Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses innerhalb von 15 Monaten nach Bescheiderteilung stellen.

    Fristen

    Der Zuschuss muss vor dem Beginn der Behandlung beantragt werden. Die Behandlung darf erst nach Erhalt des vorläufigen Zuwendungsbescheids durchgeführt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitung dauert in der Regel  bis zu sechs Wochen.

    Kosten

    variabel

    Vorkasse: nein

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Maßnahme wird anteilig vom Bund und dem jeweiligen Land getragen.

    Der Bund und das Land Niedersachsen unterstützen nur heterosexuelle, verheiratete und unverheiratete Paare.

    Die Regelungen der einzelnen Länder können hiervon abweichen.

    Wenn nicht genügend Bundesmittel zur Verfügung stehen, erhalten Sie nur den Anteil des Landes, bei dem Sie den Zuschuss beantragen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie in Hildesheim, Team 3SL1 – Kinderwunsch am 10.10.2023

    Version

    Technisch erstellt am 17.11.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Künstliche Befruchtung, Fruchtbarkeitsstörung, unerfüllter Kinderwunsch, In-Vitro-Fertilisation, Kinderwunschbehandlung, Assistierte Reproduktion, Schwangerschaft, ICSI, IVF, Intrazytoplasmatische Spermieninjektion

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)