Zulassung für Abbruch- und Sanierungsarbeiten bei Vorhandensein von Asbest in schwach gebundener Form Erteilung

    Die Zulassung für Arbeiten an schwachgebundenen Asbesterzeugnissen beantragen

    Wenn Sie Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen durchführen wollen, benötigen Sie eine Zulassung, die Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Für Sanierungs- oder Abbrucharbeiten bei Vorhandensein von Asbest mit hohen Faserfreisetzungen benötigen Sie eine Zulassung. Dies gilt insbesondere bei Arbeiten, wenn Asbest in schwachgebundener Form vorliegt oder durch die Arbeiten, bei denen eine hohe Anzahl an Asbestfasern freigesetzt werden können.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen. 

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig

    Adresse

    Hausanschrift

    Ludwig-Winter-Str. 2

    38120 Braunschweig

    Kontakt

    Fax: +49 531 35476-333

    Telefon Festnetz: +49 531 35476-0

    E-Mail: poststelle@gaa-bs.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Sachkundenachweis
    • Prüfbescheinigungen (bspw. Geräteüberprüfungen)

    Formulare

    Das Formular zur unternehmensbezogenen Anzeige zu Tätigkeiten mit asbesthaltigen Materialien (gemäß Anhang I Nr. 2.4.2 GefStoffV und Nummer 3.2 TRGS 519) ist in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS 519 Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten) auf Seite 45 unter Anlage 1.1 zu finden.

    Voraussetzungen

    • Vorhandensein der personellen und sicherheitstechnischen Ausstattung
    • Einhaltung der in der TRGS 519 "Asbest" enthaltenen Vorgaben

    Rechtsgrundlage(n)

    §8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 4 der GefStoffV

    Rechtsbehelf

    Weitere Informationen, wie Sie ggf. Rechtsmittel gegen den Bescheid einlegen können, werden in der Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid beschrieben.

    Verfahrensablauf

    Eine Zulassung für Sanierungs- oder Abbruchtätigkeit können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.

    • Sie reichen bei Ihrem Antrag die erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit
    • Die zuständige Behörde gibt Ihnen eine Rückmeldung.
    • Die zuständige Behörde erteilt die Zulassung bzw. die Ablehnung.

    Bearbeitungsdauer

    Zeitnah nach Antragseingang

    Kosten

    Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 220. 

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Stoff, Sanierungsarbeit, Gemische, Baustoffe, Fliesenkleber, Abfallbeseitigung, Sanierung, Putz, Aufwirbelung, asbesthaltige Putze, Stoffe, Rauch, Asbest, Abbruch, Abfall, Spachtelmasse, Gemisch, Schwachgebundenes Asbest, Staub, Sanierungsarbeiten, Asbesthaltige Baumaterialien, Abbruchsarbeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de