Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs für Asbest beantragen
Wenn Sie einen Lehrgang für sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Beschreibung
Wenn Sie einen Lehrgang für eine oder mehrere sachkundepflichtige Tätigkeiten mit Asbest anbieten wollen, müssen Sie den Lehrgang bei der zuständigen Behörde anerkennen lassen.
Hierbei kann es sich auch um Gewerke-spezifische Lehrgänge handeln.
Die Anerkennung kann von der zuständigen Behörde zeitlich begrenzt werden.
Zuständigkeit
Zuständig in Niedersachsen ist das Gewerbeaufsichtsamt Göttingen.
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Unterrichtsmaterial bzw. Dokumente zum Lehrgangskonzept des anzuerkennenden Lehrgangs, die folgendes beinhalten:
- Lehrgangsprogramm
- Lehrgangsinhalte
- Referenten und deren Qualifikation
- Stundentafel mit Angabe der Referenten zur Lehreinheit
- Nachweis über die Qualifikation der Referenten
- Inhalte der Referate als Kurzbeiträge
- Informationen zum Lehrmaterial
- Entwurf eines Lehrgangszeugnisses
Diese Unterlagen sollten zudem Prüfungsunterlagen und Angaben zum Prüfungsablauf beinhalten (z.B. Prüfungsbogen mit Bewertung und Kennzeichnung der richtigen Antworten).
Voraussetzungen
- Das Lehrgangskonzept erfüllt die Anforderungen der Gefahrstoffverordnung, insbesondere § 8 Absatz 8 i. V. m. Anhang I, Nr. 2.4.2, Absatz 3 (derzeit gültige Fassung).
- Inhalt und Umfang des Sachkundelehrgangs erfüllt die Vorgaben des technischen Regelwerks TRGS 519 zur Gefahrstoffverordnung (Asbest).
Rechtsgrundlage(n)
§8 Absatz 8 i.V.m. Anhang I Nr. 2.4.2 Absatz 3 der GefStoffV
Rechtsbehelf
Dem Anerkennungsbescheid liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.
Verfahrensablauf
Die Anerkennung eines Sachkundelehrgangs können Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde einreichen. -
- Sie reichen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Unterlagen, fordert gegebenenfalls weitere Informationen oder Unterlagen nach.
- Die zuständige Behörde erteilt die Anerkennung oder lehnt sie ab.
Kosten
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 420
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 09.11.2023
Stichwörter
Fortbildung, Anerkennung Qualifikation, Hochgefährliche Asbestarbeiten, Anerkennung Fortbildung, Behördliche Anerkennung, Qualifikationsnachweis, Sachkundelehrgang, Weiterbildung, Qualifikation, Berufsqualifikation, Sachkundige Person, Sachkundenachweis, Schwachgebundenes Asbest