Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

    Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Elfenweg 15

    27474 Cuxhaven

    Kontakt

    Fax: 04721 506-260

    Telefon Festnetz: 04721 506-200

    E-Mail: poststelle@gaa-cux.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen am 09.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Anlagensicherheit, Tod, Meldung, Gesundheitsschädigung, Krankheit, Ungewollte Freisetzung, Schäden, Verletzung, Staatsanwaltschaft, Gefahrstoffe, Explosion, Rechtsgrundlage, Unfall, Veranlasste Maßnahmen, Krankheits- und Todesfälle, Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsmittel, Technische Mängel, Polizei, Betriebliche Konsequenz, Personenschaden, Amtliche Konsequenz, Unfallmeldung, Brand, Betriebsstörung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English