Anzeige eines Unfalls oder Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Entgegennahme

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen

    Wenn ein Unfall oder eine Betriebsstörung beziehungsweise Krankheits- oder Todesfälle in Zusammenhang mit Gefahrstoffen in Ihrem Unternehmen aufgetreten sind, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.

    Beschreibung

    Einen Unfall oder eine Betriebsstörung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Sie unverzüglich mitteilen, wenn es zu einer ernsthaften Gesundheitsschädigung mindestens einer Ihrer angestellten Personen gekommen ist.

    Ebenfalls müssen Sie Krankheits- und Todesfälle melden, wenn ein konkreter Verdacht besteht, dass diese durch die Tätigkeit mit Gefahrstoffen verursacht wurden. Dabei müssen Sie genaue Angaben zur Tätigkeit machen und die Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz angeben.

    Wenn Sie die Anzeige bereits einer anderen Behörde mitgeteilt haben, können Sie die Anzeige in Kopie einreichen.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Celle

    Adresse

    Hausanschrift

    Im Werder 9

    29221 Celle

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05141 755-0

    Fax: 05141 755-88

    E-Mail: poststelle@gaa-ce.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen am 09.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Gesundheitsschädigung, Staatsanwaltschaft, Technische Mängel, Tod, Gefahrstoffe, Arbeitsmittel, Unfallmeldung, Personenschaden, Brand, Polizei, Gefährdungsbeurteilung, Meldung, Explosion, Rechtsgrundlage, Krankheit, Betriebsstörung, Anlagensicherheit, Unfall, Amtliche Konsequenz, Verletzung, Veranlasste Maßnahmen, Ungewollte Freisetzung, Krankheits- und Todesfälle, Betriebliche Konsequenz, Schäden

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de