Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen
Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Um Arbeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung nicht entsprechen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Um die Ausnahme zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen betroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht. Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:
- Abweichung von Lagervorschriften
- Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
- Ausnahmen von gesetzten Fristen
- Und weitere
Ansprechpartner
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Emden
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Voraussetzungen
- Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
- Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Dem Bescheid der Behörde liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.
Verfahrensablauf
- Eine behördliche Ausnahme müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und gibt Ihnen eine Rückmeldung.
Fristen
Es gibt grundsätzlich keine Frist. Ausnahme: Sie beantragen das Abweichen von einer gesetzlich vorgegebenen Frist.
Kosten
Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 200
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen und  Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 13.11.2023
Stichwörter
Gefahrenbereich, Arbeitsmittel, Atemschutzgerät, Wirksamkeit, Persönliche Schutzausrüstung, Abweichung gesetzlicher Regelungen, Abweichung gesetzlicher Vorgaben, Gefahrstoffe, Gefährdungsbeurteilung, Ersatzmaßnahmen, PSA, Überwachung, Stand der Technik