• Marschacht (Landkreis Harburg, Niedersachsen)
Ausnahmegenehmigung nach der Gefahrstoffverordnung Zulassung

Ausnahme von Grundpflichten und Schutzmaßnahmen bei gewerblichem Umgang mit Gefahrstoffen beantragen

Wenn Sie von Regelungen aus der Gefahrstoffverordnung abweichen wollen, müssen Sie hierfür eine Ausnahme bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung

Um Arbeiten mit Gefahrstoffen durchzuführen, die den Regelungen der Gefahrstoffverordnung nicht entsprechen, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Um die Ausnahme zu erhalten, müssen Sie belegen können, dass die von Ihnen betroffene Maßnahme oder das Vorhaben dem Schutzziel der Gefahrstoffverordnung entspricht. Eine Ausnahme können Sie beispielsweise beantragen für:

  • Abweichung von Lagervorschriften
  • Dauerhaftes Tragen von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
  • Ausnahmen von gesetzten Fristen
  • Und weitere

Zuständigkeit

Zuständig sind die Gewerbeaufsichtsämter in Niedersachsen.

Ansprechpartner

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

Adresse

Hausanschrift

Auf der Hude 2

21339 Lüneburg

/-1400

Kontakt

Telefon Festnetz: 04131 15-1400

Fax: 04131 15-1401

E-Mail: poststelle@gaa-lg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

  • Die von Ihnen beantragte Abweichung des Gesetzes muss mit dem Schutz der beschäftigten Personen vereinbar sein.
  • Es liegt eine unverhältnismäßige Härte vor.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Dem Bescheid der Behörde liegen Informationen bei, wie Sie Rechtswiderspruch einlegen können.

Verfahrensablauf

  • Eine behördliche Ausnahme müssen Sie per Mail oder postalisch bei der zuständigen Behörde beantragen.
  • Sie reichen die erforderlichen Informationen bei der zuständigen Behörde ein.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Angaben und gibt Ihnen eine Rückmeldung.

Fristen

Es gibt grundsätzlich keine Frist. Ausnahme: Sie beantragen das Abweichen von einer gesetzlich vorgegebenen Frist.

Kosten

Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch mindestens 200

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen und  Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 13.11.2023

Version

Technisch erstellt am 15.11.2023

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Arbeitsmittel, Abweichung gesetzlicher Regelungen, Wirksamkeit, Gefahrstoffe, Ersatzmaßnahmen, Abweichung gesetzlicher Vorgaben, Atemschutzgerät, Gefährdungsbeurteilung, Persönliche Schutzausrüstung, PSA, Überwachung, Stand der Technik, Gefahrenbereich

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024