• Grasberg (Landkreis Osterholz, Niedersachsen)
Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.

Beschreibung

Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

Ansprechpartner

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Alva-Myrdal-Weg 1

37085 Göttingen

Kontakt

Telefon Festnetz: 0551 5070-01

Fax: 0551 5070-250

E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 21.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
    • Inhalte der Qualifikation
    • Zeugnis beziehungsweise Nachweis

Voraussetzungen

  • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
  • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Kosten

Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch höchstens 600

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen und  Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 13.11.2023

Version

Technisch erstellt am 15.11.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Sachkundige Person, Anerkennung Fortbildung, GefStoffV, Anerkennung ausländische Qualifikation, Gefahrstoffverordnung, Qualifikation, Fortbildung, Berufsqualifikation, Gefahrstoff, Qualifikationsnachweis, Sachkunde, Weiterbildung, Anerkennung Qualifikation, Sachkundenachweis

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024