Sachkunde nach der Gefahrstoffverordnung Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation

    Gleichwertigkeit einer Qualifikation nach der Gefahrstoffverordnung beantragen

    Wenn Sie Ihre bereits erworbene Qualifikation im Bereich Gefahrstoffe als gleichwertig zur Sachkunde anerkennen lassen wollen, müssen Sie die Gleichwertigkeit bei der zuständigen Stelle nachweisen.

    Beschreibung

    Haben Sie im Bereich der Gefahrstoffe eine mit einer Sachkunde nach Gefahrstoffverordnung vergleichbare Qualifikation erlangt, zum Beispiel mit einer Berufsausbildung oder Weiterbildung? Dann können Sie diese vergleichbare Qualifikation bei der zuständigen Stelle als gleichwertig anerkennen lassen.

    Diese Möglichkeit haben Sie auch, wenn Sie eine entsprechende Qualifikation im Ausland erworben haben.

    Zur Anerkennung müssen Sie Nachweise vorlegen, die Ihre gleichwertige Qualifikation belegen.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alva-Myrdal-Weg 1

    37085 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 5070-01

    Fax: 0551 5070-250

    E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der vorhandenen Qualifikation in deutscher Sprache
      • Inhalte der Qualifikation
      • Zeugnis beziehungsweise Nachweis

    Voraussetzungen

    • qualifizierte Aus- oder Weiterbildung, die der geforderten Sachkunde für die geplanten Tätigkeiten und Verwendungen vergleichbar ist
    • Nachweise von ausländischen Qualifikationen in deutscher Sprache

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Kosten

    Die Gebühr wird nach Zeitaufwand berechnet, beträgt jedoch höchstens 600

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung des Landes Niedersachsen und  Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 13.11.2023

    Version

    Technisch erstellt am 15.11.2023 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Gefahrstoff, Gefahrstoffverordnung, Sachkundige Person, Anerkennung ausländische Qualifikation, Qualifikationsnachweis, Qualifikation, Sachkunde, GefStoffV, Fortbildung, Weiterbildung, Sachkundenachweis, Anerkennung Fortbildung, Anerkennung Qualifikation, Berufsqualifikation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)