Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine Zuschuss Bewilligung Personal- und Sachkosten für zusätzliche Beratungen und Begleitungen
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    Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine für Personal- und Sachkosten für zusätzliche Beratungen und Begleitungen beantragen

    Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen wahrzunehmenden Aufgaben.

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen nach § 15 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wahrzunehmenden Aufgaben (Querschnittsaufgaben) aufgrund des § 4 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) und nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).

    Gegenstand der Förderung sind die von anerkannten Betreuungsvereinen nach § 15 BtOG wahrzunehmenden Aufgaben. Antragsberechtigt sind die in Niedersachsen anerkannten und tätigen Betreuungsvereine.

    Online-Dienste

    Antrag auf Zusatzförderung der anerkannten Betreuungsvereine

    ID: L100040_535582236

    Beschreibung

    Das Land gewährt anerkannten Betreuungsvereinen Zuwendungen für ehrenamtliche Betreuungen, die in Niedersachsen auf Vorschlag oder Vermittlung des Betreuungsvereins einer ehrenamtlichen Betreuerin oder einem ehrenamtlichen Betreuer übertragen wurden, sowie für die Durchführung von individuellen Beratungen über die Erteilung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen und Informationsveranstaltungen.

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    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2024
    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    Einreichung des Verwendungsnachweises für Zuwendungen nach dem Zuwendungsrecht

    ID: L100040_642420943

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebotes der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Ziel ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe der Nds. AG PsychPbG sowie der NPsychPbVO vorhalten. Bei allgemeinen Fragen zur Einreichung des Verwendungsnachweises stehen Ihnen die Ansprechpersonen des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD) unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: per E-Mail: [AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de](mailto:AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de "AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de") oder Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) -Verwaltung- Mühlenstraße 5 26122 Oldenburg

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    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2025
    Technisch geändert am 21.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Landesbetreuungsstelle
    bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
    Richard-Wagner-Platz 1,
    26135 Oldenburg

     OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de

    Zuständigkeit

    Landesbetreuungsstelle
    bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
    Richard-Wagner-Platz 1,
    26135 Oldenburg

     OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Verden (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Betreuungsvereine haben für die Förderung folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Der Sitz und der Tätigkeitsbereich des Betreuungsvereins sind in Niedersachsen.
    • Der Antragsteller muss seinen Wirkungskreis mit den örtlichen Betreuungsbehörden abstimmen; es können mehrere Betreuungsvereine in einem Wirkungskreis nebeneinander gefördert werden.
    • Der Antragsteller muss eine fachlich qualifizierte Erfüllung der Aufgaben nach § 15 BtOG durch die Ausstattung mit mindestens einer hauptberuflich als Voll- oder Teilzeitkraft angestellten Leitung sowie weiteren hauptberuflich voll- oder teilzeitbeschäftigten und/oder ehrenamtlich beschäftigten geeigneten Fachkräften gewährleisten.
    • Der Antragsteller muss andere Einnahmequellen ausschöpfen, insbesondere die Erhebung der nach § 1875 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) i. V. m. § 7 Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (VBVG) zulässigen Ansprüche, dies gilt auch für den Fall einer finanziellen Förderung durch die örtlich zuständige Betreuungsstelle.

    Die Höhe des Zuschusses für die Wahrnehmung von individuellen Beratungen beträgt derzeit bis zu 5.600,00 € im Jahr und ist gestaffelt nach der Anzahl der Beratungen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Zuwendung bewilligt und nach Eingang einer Mittelanforderung durch den Betreuungsverein ausgekehrt.

    Die Landesbetreuungsstelle überwacht die Verwendung der Zuschüsse.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch nicht angegeben

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2023
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Beratung, Förderung, Betreuung, Betreuungsverein, Richtlinie, Querschnittsarbeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024