Förderung von Querschnittsaufgaben der Betreuungsvereine Zuschuss Bewilligung Personal- und Sachkosten für hauptberufliche Fachkraft
    99148163017001

    Förderung von hauptberuflichen Fachkräften für anerkannte Betreuungsvereine

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen wahrzunehmenden Aufgaben.

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen für die von den anerkannten Betreuungsvereinen nach § 15 Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) wahrzunehmenden Aufgaben (Querschnittsaufgaben) aufgrund des § 4 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Betreuungsrecht (Nds. AGBtR) und nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Betreuungsvereinen sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO).

    Gegenstand der Förderung sind die von anerkannten Betreuungsvereinen nach § 15 BtOG wahrzunehmenden Aufgaben. Antragsberechtigt sind die in Niedersachsen anerkannten und tätigen Betreuungsvereine.

    Online-Dienste

    Antrag auf Querschnittsförderung der anerkannten Betreuungsvereine

    ID: L100040_535582234

    Beschreibung

    Das Land gewährt Zuwendungen für die von den Betreuungsvereinen wahrzunehmenden Aufgaben (Querschnittsaufgaben).

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    Version

    Technisch erstellt am 29.01.2024
    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    Einreichung des Verwendungsnachweises für Zuwendungen nach dem Zuwendungsrecht

    ID: L100040_642420943

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebotes der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Ziel ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe der Nds. AG PsychPbG sowie der NPsychPbVO vorhalten. Bei allgemeinen Fragen zur Einreichung des Verwendungsnachweises stehen Ihnen die Ansprechpersonen des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD) unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: per E-Mail: [AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de](mailto:AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de "AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de") oder Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) -Verwaltung- Mühlenstraße 5 26122 Oldenburg

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    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2025
    Technisch geändert am 21.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Landesbetreuungsstelle
    bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
    Richard-Wagner-Platz 1,
    26135 Oldenburg

     OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de

    Zuständigkeit

    Landesbetreuungsstelle
    bei dem Oberlandesgericht Oldenburg
    Richard-Wagner-Platz 1,
    26135 Oldenburg

     OLGOL-Landesbetreuungsstelle@justiz.niedersachsen.de

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Wagner-Platz 1 1
    26135 Oldenburg (Oldenburg)

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    Kontakt

    E-Mail: olg-oldenburg@egvp.de-mail.de

    Telefon Festnetz: 0441 220-0

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2020
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Betreuungsvereine haben für die Förderung folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Der Tätigkeitsbereich des Betreuungsvereins muss sich in Niedersachsen befinden.
    • Der Wirkungskreis der Querschnittsarbeit des Betreuungsvereins muss mit der örtlichen Betreuungsbehörde abgestimmt sein. Es können mehrere Betreuungsvereine in einem Wirkungskreis nebeneinander gefördert werden. Ein Betreuungsverein kann einen Wirkungskreis haben, der sich auf die Zuständigkeit mehrerer örtlicher Betreuungsbehörden erstreckt.
    • Der Betreuungsverein hat eine Personalausstattung zu gewährleisten, die für eine fachlich qualifizierte Erfüllung der Aufgaben nach § 15 Abs. 1 BtOG erforderlich ist. Dazu gehören eine hauptberuflich als Vollzeit oder Teilzeitkraft angestellte Leitung und weitere hauptberuflich voll- oder teilzeitbeschäftigte und/oder ehrenamtlich beschäftigte geeignete Fachkräfte.

    Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

    Die Höhe des Zuschusses für die Wahrnehmung der Querschnittsaufgaben beträgt derzeit bis zu 30.000,00 € im Jahr.

    Der Höchstbetrag wird gewährt, wenn durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Betreuungsvereins

    Querschnittsarbeit im Umfang von mindestens 13 Wochenstunden geleistet wird. Bei einem geringeren Umfang der Querschnittsarbeit wird die Förderung anteilig gewährt.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen den Zuwendungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden.

    Verfahrensablauf

    Nach Prüfung der Antragsunterlagen wird die Zuwendung bewilligt und nach Eingang einer Mittelanforderung durch den Betreuungsverein in monatlichen Teilbeträgen ausgekehrt.

    Die Landesbetreuungsstelle überwacht die Verwendung der Zuschüsse.

    Der entsprechende Verwendungsnachweis ist als Anlage zum jährlichen Tätigkeitsbericht jeweils bis zum 30. Juni des auf die Förderung folgenden Jahres einzureichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium

    Version

    Technisch erstellt am 23.10.2023
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024