Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen Erteilung

    Genehmigung zur Beförderung von Personen mit Straßenbahnen beantragen

    Wenn Sie Personen mit einer Straßenbahn entgeltlich befördern möchten, brauchen Sie eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Personen mit einer Straßenbahn gegen Bezahlung befördern wollen. Hierfür können Sie einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.

    Es gibt verschiedene Voraussetzungen für die Beförderung von Personen. Diese betreffen das Unternehmen, welches die Straßenbahn betreibt und die Merkmale der Straßenbahn. Generell muss die geplante Straßenbahn dem öffentlichen Verkehrsinteresse dienen und Vorschriften zum Klimaschutz und der Barrierefreiheit beachten.

    Die Genehmigung wird für maximal 15 Jahre erteilt, in bestimmten Fällen für 22,5 Jahre. Sie wird von der zuständigen Behörde auf Antrag und nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

    Zuständigkeit

    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

    Ansprechpartner

    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) - Bereich Personenbeförderungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 5

    30159 Hannover

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 53333-0

    Fax: +49 511 53333-299

    E-Mail: info@lnvg.de

    Internet

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Sammelüberweisung, Überweisung, SEPA-Überweisung

    Bankverbindung

    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

    Empfänger: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

    IBAN: DE17 2003 0000 0020 1646 61

    BIC: HYVEDEMM300

    Bankinstitut: HypoVereinsbank Hannover

    Stichwörter

    Landesnahverkehrsgesellschaft Nahverkehrsgesellschaft

    Version

    Technisch geändert am 24.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen
    • Darstellung der Maßnahmen zur Erreichung der vollständigen Barrierefreiheit
    • Der öffentliche Dienstleistungsauftrag, falls einer vorliegt
    • Übersichtskarte, in der die beantragte Strecke mit Haltestellen und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Kraftfahrzeuglinien und Schiffahrtslinien, Letztere, soweit sie dem Berufsverkehr dienen, eingezeichnet sind
    • Gegebenenfalls Fahrplan
    • Gegebenenfalls Gesellschafterliste
    • Gegebenenfalls Gesellschaftervertrag
    • Gegebenenfalls Verkehrsleitervertrag
    • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (nichts älter als drei Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung aller Sozialversicherungsträger (nicht älter als drei Monate)
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate)
    • Eigenkapitalbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
    • Gegebenenfalls Bescheinigung des Abschlussprüfers, der den Jahresabschluss geprüft hat
    • Gegebenenfalls einen Auszug aus dem Handelsregister
    • Gegebenenfalls Angaben zu den verbindlich zugesicherten Standards
    • Gegebenenfalls Nachweis über besondere Beförderungsbedingungen
    • Nachweis der fachlichen Eignung
    • Gegebenenfalls Nachweis zu vorhandenen Genehmigungen
    • Gegebenenfalls Nachweis über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag 
    • Angaben zur Erfüllung der Grundsätze des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit
    • Beschreibung der Verbesserung der Verkehrsbedienung, die durch den beantragten Verkehr erfolgt
    • Fahrzeuglisten

    Voraussetzungen

    • Unternehmerische Voraussetzungen:
      • Sie müssen die fachliche Eignung nachweisen
      • Sie müssen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes nachweisen 
      • Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
      • Der Betriebssitz oder die Niederlassung muss im Inland sein
    • Verkehrsbezogene Voraussetzungen:
      • Die geplante Streckenführung umfasst nur Straßen, welche dafür geeignet sind
      • Der Verkehr muss die Vorgaben der Nahverkehrsplanung erfüllen
      • Der Verkehr muss gegebenenfalls ausschließliche Rechte anderer Verkehrsunternehmen berücksichtigen
      • Der Verkehr muss dem öffentlichen Verkehrsinteresse entsprechen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und kommt gegebenenfalls bei Fragen auf Sie zu.
    • Es werden die Voraussetzungen für eine Genehmigung für den Verkehr mit Straßenbahnen geprüft.
    • Vor der Entscheidung über den Antrag führt die Genehmigungsbehörde ein Anhörungsverfahren mit extern beteiligten Parteien (beispielsweise mit Unternehmen, die bereits Linienverkehr anbieten, Städte, Gemeinden oder auch Landkreise, Gewerbeaufsichtsbehörden und Industrie- und Handelskammern) durch. 
    • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird Ihnen die Genehmigung erteilt und eine Genehmigungsurkunde übermittelt. Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt regelmäßig 15 Jahre, in bestimmten Fällen bis zu 22,5 Jahren.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 bis 12 Monate (Die Antragsfrist kann gemäß § 12 Absatz 5 - 7 Personenbeförde-rungsgesetz zwischen 3 und 12 Monaten variieren.)

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Monate (Über den Antrag ist innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen zu entscheiden. Kann die Frist nicht eingehalten werden, ist die Frist vor Ablauf zu verlängern. Die Verlängerung der Frist darf höchstens drei Monate betragen.)

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (Allgemeine Gebührenordnung - AllGO) vom 5. Juni 1997, zuletzt geändert am 25.10.2022. Die Höhe der Gebühren regelt die Anlage 1 (Kostenta-rif). Die lfd. Nr. 91 regelt die Höhe der Gebühren nach dem PBefG mit Ausnahme der Kraftfahrzeuge. Für Straßenbahnen sind die lfd. Nrn. 91.1.1-91.1.6 maßgeblich: Gebühr ab 70.00 EUR bis 3420.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 06.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de