Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen Erteilung
    99084005001000

    Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Personen beantragen

    Wenn Sie Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr befördern möchten, müssen Sie hierfür eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr befördern möchten. Hierfür können Sie einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.

    Beim Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist folgende Unterscheidung zu beachten:

    • Linienverkehr
    • Sonderformen des Linienverkehrs (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten)
    • Linienbedarfsverkehr

    Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Genehmigung von der zuständigen Genehmigungsbehörde. Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt höchstens 10 Jahre. Nach Ablauf können sie eine Wiedererteilung beantragen.

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

    Ansprechpartner

    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) – Bereich Personenbeförderungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 5
    30159 Hannover

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    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@lnvg.de

    Telefon Festnetz: +49 511 53333-0

    Fax: +49 511 53333-299

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • SEPA-Überweisung
    • Sammelüberweisung
    • Überweisung

    Bankverbindung

    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

    Empfänger: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
    IBAN: DE17 2003 0000 0020 1646 61
    BIC: HYVEDEMM300
    Bankinstitut: HypoVereinsbank Hannover

    Stichwörter

    Landesnahverkehrsgesellschaft Nahverkehrsgesellschaft

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2023
    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Unternehmerische Voraussetzungen:
      • Sie müssen die fachliche Eignung nachweisen
      • Sie müssen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes nachweisen  
      • Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
      • Der Betriebssitz oder die Niederlassung muss im Inland sein
    • Verkehrsbezogene Voraussetzungen:
      • Die geplante Streckenführung umfasst nur Straßen, welche dafür geeignet sind
      • Der Verkehr muss die Vorgaben der Nahverkehrsplanung erfüllen
      • Der Verkehr muss gegebenenfalls ausschließliche Rechte anderer Verkehrsunternehmen berücksichtigen
      • Der Verkehr muss dem öffentlichen Verkehrsinteresse entsprechen

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) einlegen.

    Verfahrensablauf

    • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die Genehmigungsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und kommt gegebenenfalls bei Fragen auf Sie zu.
    • Es werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geprüft.
    • Vor der Entscheidung über den Antrag führt die Genehmigungsbehörde ein Anhörungsverfahren mit extern beteiligten Parteien (beispielsweise mit Unternehmen, die bereits Linienverkehr anbieten, Städten, Gemeinden oder auch Landkreisen, Gewerbeaufsichtsbehörden und Industrie- und Handelskammern) durch.  
    • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird Ihnen die Genehmigung erteilt und nach Bestandkraft des Bescheides eine Genehmigungsurkunde übermittelt. Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt höchstens 10 Jahre.

    Fristen

    Antragsfrist: 3 bis 12 Monate (Die Antragsfrist kann gemäß § 12 Absatz 5 – 7 Personenbeförde-rungsgesetz zwischen 3 und 12 Monaten variieren.)

    Bearbeitungsdauer

    3 bis 6 Monate

    Kosten

    Gebühr ab 100,00 EUR bis 2.440,00 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Stellen mehrere Unternehmen einen Genehmigungsantrag für denselben Linienverkehr, entscheidet die Genehmigungsbehörde in einem Auswahlverfahren, welcher Antrag dem öffentlichen Verkehrsinteresse am besten entspricht.

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung

    Version

    Technisch erstellt am 18.10.2023
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    ÖPNV, Personenbeförderung, PKW, Linienverkehr, Personenbeförderungsgenehmigung, Kraftfahrzeuge, Personenkraftwagen, Kraftomnibus, KOM, Sonderformen des Linienverkehrs, Linienbedarfsverkehr, Öffentliche Verkehrsmittel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024