• Schladen-Werla (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen Erteilung

Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen zur Beförderung von Personen beantragen

Wenn Sie Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr befördern möchten, müssen Sie hierfür eine Genehmigung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde beantragen.

Beschreibung

Sie benötigen eine Genehmigung, wenn Sie Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr befördern möchten. Hierfür können Sie einen Antrag bei der zuständigen Genehmigungsbehörde stellen.

Beim Verkehr mit Kraftfahrzeugen ist folgende Unterscheidung zu beachten:

  • Linienverkehr
  • Sonderformen des Linienverkehrs (Berufsverkehr, Schülerfahrten, Marktfahrten, Theaterfahrten)
  • Linienbedarfsverkehr

Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde und wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie eine Genehmigung von der zuständigen Genehmigungsbehörde. Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt höchstens 10 Jahre. Nach Ablauf können sie eine Wiedererteilung beantragen.

Zuständigkeit

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

Ansprechpartner

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) – Bereich Personenbeförderungsrecht

Adresse

Hausanschrift

Kurt-Schumacher-Straße 5

30159 Hannover

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen ; Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 53333-0

Fax: +49 511 53333-299

E-Mail: info@lnvg.de

Zahlungsweisen

Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Sammelüberweisung, SEPA-Überweisung, Überweisung

Bankverbindung

Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

Empfänger: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

IBAN: DE17 2003 0000 0020 1646 61

BIC: HYVEDEMM300

Bankinstitut: HypoVereinsbank Hannover

Stichwörter

Landesnahverkehrsgesellschaft Nahverkehrsgesellschaft

Version

Technisch erstellt am 24.10.2023

Technisch geändert am 17.04.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen
  • Übersichtskarte, in der die beantragte Strecke mit Haltestellen und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Kraftfahrzeuglinien und Schifffahrtslinien, letztere, soweit sie dem Berufsverkehr dienen, eingezeichnet sind
  • Bei Beantragung eines Linienbedarfsverkehrs: Übersichtskarte, in der das beantragte Gebiet und alle in dem Verkehrsgebiet bereits vorhandenen Schienenbahnen, Obuslinien , Kraftfahrzeuglinien und Schifffahrtslinien, soweit letztere dem Berufsverkehr dienen, eingetragen sind
  • Gegebenenfalls. Haltestellenverzeichnis
  • Gegebenenfalls Fahrplan
  • Gegebenenfalls Gesellschafterliste
  • Gegebenenfalls Gesellschaftervertrag
  • Gegebenenfalls Verkehrsleitervertrag
  • Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gemeinde (nichts älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung aller Sozialversicherungsträger (nicht älter als drei Monate)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (nicht älter als drei Monate)
  • Eigenkapitalbescheinigung (nicht älter als ein Jahr)
  • Gegebenenfalls Auszug aus dem Handelsregister
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Nachweise der persönlichen Zuverlässigkeit
  • Gegebenenfalls Nachweis über den öffentlichen Dienstleistungsauftrag 
  • Gegebenenfalls Angabe zu vorhandenen Genehmigungen
  • Gegebenenfalls Nachweis über besondere Beförderungsbedingungen
  • Gegebenenfalls Angaben zum linienbezogenen Tarif
  • Gegebenenfalls Angaben zu den verbindlich zugesicherten Standards
  • Maßnahmen zur Erreichung des Ziels der vollständigen Barrierefreiheit
  • Angaben zur Erfüllung der Grundsätze des Klimaschutzes und der Nachhaltigkeit
  • Beschreibung der Verbesserung der Verkehrsbedienung, die durch den beantragten Verkehr erfolgt
  • Fahrzeuglisten

Voraussetzungen

  • Unternehmerische Voraussetzungen:
    • Sie müssen die fachliche Eignung nachweisen
    • Sie müssen die finanzielle Leistungsfähigkeit des Betriebes nachweisen  
    • Sie müssen die persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
    • Der Betriebssitz oder die Niederlassung muss im Inland sein
  • Verkehrsbezogene Voraussetzungen:
    • Die geplante Streckenführung umfasst nur Straßen, welche dafür geeignet sind
    • Der Verkehr muss die Vorgaben der Nahverkehrsplanung erfüllen
    • Der Verkehr muss gegebenenfalls ausschließliche Rechte anderer Verkehrsunternehmen berücksichtigen
    • Der Verkehr muss dem öffentlichen Verkehrsinteresse entsprechen

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung können Sie Widerspruch bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) einlegen.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie den Antrag aus und reichen Sie ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Genehmigungsbehörde prüft den Antrag auf Vollständigkeit und kommt gegebenenfalls bei Fragen auf Sie zu.
  • Es werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung für den Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen geprüft.
  • Vor der Entscheidung über den Antrag führt die Genehmigungsbehörde ein Anhörungsverfahren mit extern beteiligten Parteien (beispielsweise mit Unternehmen, die bereits Linienverkehr anbieten, Städten, Gemeinden oder auch Landkreisen, Gewerbeaufsichtsbehörden und Industrie- und Handelskammern) durch.  
  • Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wird Ihnen die Genehmigung erteilt und nach Bestandkraft des Bescheides eine Genehmigungsurkunde übermittelt. Die Geltungsdauer der Genehmigung beträgt höchstens 10 Jahre.

Fristen

Antragsfrist: 3 bis 12 Monate (Die Antragsfrist kann gemäß § 12 Absatz 5 – 7 Personenbeförde-rungsgesetz zwischen 3 und 12 Monaten variieren.)

Bearbeitungsdauer

3 bis 6 Monate

Kosten

Gebühr ab 100,00 EUR bis 2.440,00 EUR(Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Hinweise (Besonderheiten)

Stellen mehrere Unternehmen einen Genehmigungsantrag für denselben Linienverkehr, entscheidet die Genehmigungsbehörde in einem Auswahlverfahren, welcher Antrag dem öffentlichen Verkehrsinteresse am besten entspricht.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 06.10.2023

Version

Technisch erstellt am 18.10.2023

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Personenbeförderungsgenehmigung, Personenbeförderung, PKW, Öffentliche Verkehrsmittel, ÖPNV, Kraftomnibus, Personenkraftwagen, KOM, Sonderformen des Linienverkehrs, Kraftfahrzeuge, Linienverkehr, Linienbedarfsverkehr

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024