Geografische Genehmigung für unbemannte Fluggeräte Erteilung

    Einflug in geografische Gebiete mit Drohnen beantragen

    Die Einsatzmöglichkeiten von Drohnen sind vielfältig. Wenn Sie beim Betrieb auch geografische Gebiete überfliegen wollen, müssen Sie unter Umständen eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge, die zusammen mit der Fernsteuerung ein "Unbemanntes Luftfahrzeugsystem" ("Unmanned Aircraft System" - UAS) bilden. Sie bieten Ihnen eine Vielzahl von Einsatzmöglichkeiten wie zum Beispiel im Bereich der Foto- und Videografie, bei der Rettung von Rehkitzen oder der Vermessung von Flächen.

    Beim Betrieb einer Drohne wollen Sie unter Umständen auch geografische Gebiete überfliegen, für die Sie eine Erlaubnis benötigen. Ein geografisches (UAS-) Gebiet ist ein von der zuständigen Luftfahrtbehörde festgelegter Teil des Luftraums, der den UAS-Betrieb erlaubt, einschränkt oder ausschließt. Damit sollen Risiken vermieden werden für

    • die öffentliche Sicherheit,
    • den Schutz der Privatsphäre und personenbezogene Daten oder
    • die Umwelt.

    Bundesweit geltende geografische (UAS-) Gebiete sind zum Beispiel

    • Bundesfernstraßen,
    • Bundeswasserstraßen,
      Naturschutzgebiete oder
    • Wohngrundstücke.

    Sie wollen ein geografisches (UAS-) Gebiet überfliegen, können aber keine Zustimmung der Betreiberin oder des Betreibers oder der zuständigen Stelle einholen? Sie wollen zum Beispiel Ihr Fluggerät in der Nähe von Flughäfen oder über Wohngrundstücken ohne Zustimmung und in einer Höhe von weniger als 100 Metern betreiben?

    Besteht dafür ein berechtigtes Interesse, können Sie eine Genehmigung zum Fliegen in geografischen (UAS-) Gebieten bei der zuständigen Landesluftfahrtbehörde einholen.

    Zuständigkeit

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV)

    Dezernat 42

    Göttinger Chaussee 76 A

    30453 Hannover

    drohnen@nlstbv.niedersachsen.de

    0511/3034-2414

    Ansprechpartner

    Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentraler Geschäftsbereich

    Adresse

    Hausanschrift

    Göttinger Chaussee 76A

    30453 Hannover

    Haltestellen

    • Haltestelle: Hannover-Linden Fischerhof
      Linie:
      • S-Bahn: S 1, S 2 oder S 5
    • Haltestelle: Schünemannplatz
      Linie:
      • Straßenbahn: Linie 3 oder 7
    • Haltestelle: Telefunken
      Linie:
      • Bus: Linie 300

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 3034-01

    Fax: 0511 3034-2099

    E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Einflug in ein geographisches UASGebiet
    • Nachweis der Lufthaftpflichtversicherung
    • Kompetenznachweis A1/A3 beziehungsweise Kompetenznachweis A2 (FernpilotenZeugnis A2)
    • gegebenenfalls:
      • Lageplan
      • schriftliche Zustimmung der Grundstückseigentümerin oder des Grundstückseigentümers
      • Auftrag betroffener Behörden, Stellen oder Betreiber
      • Freigabe Deutsche Flugsicherung

    Voraussetzungen

    • ausreichende Lufthaftpflichtversicherung
    • erforderliche Kompetenznachweise
    • vorgesehener Betrieb und Nutzung des Luftraums führen nicht
      • zu einer Gefahr für die Sicherheit des Luftverkehrs oder
      • zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zu Verletzungen des Datenschutzes und beim Natur- und Umweltschutz

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Der Antrag kann per E-Mail oder auf dem Postweg eingereicht werden, bei Einreichung per E-Mail ist die Bearbeitungsdauer in der Regel kürzer. Nach Eingang wird Ihr Antrag schnellstmöglich geprüft. Die Antwort erhalten Sie auf dem Wege, auf dem der Antrag gestellt wurde. Wenn der Eintrag per Post unter Angabe einer E-Mail-Adresse übermittelt wird, erhalten Sie zusätzlich zum Schreiben per Post eine E-Mail.

    Perspektivisch soll auf einen Online-Dienst umgestellt werden, dieser steht aktuell jedoch noch nicht zur Verfügung.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Die Beantragung muss so rechtzeitig erfolgen, dass die Bearbeitung vor dem geplanten Betrieb erfolgen kann. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Bearbeitung mehrere Tage in Anspruch nehmen kann.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer liegt bei 2 bis 10 Werktagen.

    Kosten

    -Verwaltungsgebühr: 200,00 EUR für eine Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete. -Verwaltungsgebühr: 100,00 EUR für eine Einzelerlaubnis zum Einflug in ein geografisches Gebiet. -Verwaltungsgebühr: 50,00 EUR für die Anerkennung einer Allgemeinerlaubnis zum Einflug in geografische Gebiete aus einem anderen Bundesland.: Gebühr ab 50.00 EUR bis 200.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 09.10.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Geografische Genehmigung, Bundesfernstraßen, Bundeswasserstraßen, Aufstiegserlaubnis, Drohne, Genehmigung für Einflug, Unbemannte Fluggeräte, Geozone, Wohngrundstücke, UAS, Aufstiegsgenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English